Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Straßenreinigung und der Winterdienst dienen der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Die Satzungen finden Sie im Internet unter der Adresse www.amt-parchimer-umland.de unter Aktuelles/Satzungen.