Titel Logo
Amt Parchimer Umland
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wozinkel“ der Gemeinde Obere Warnow und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorentwurf)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Obere Warnow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wozinkel“ beschlossen. Die Aufstellung des vB-Plans Nr. 1 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wozinkel“ wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB bekannt gemacht.

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Wozinkel und rd. 900 m südöstlich der Ortslage Grebbin. Im Umgriff des Geltungsbereiches befinden sich folgende Flurstücke und Flurstücksteile der Gemeinde Obere Warnow, Germarkung Wozinkel, Flur 1: 72/2, 73, 74/12, 76/3 (tlw.), 81 (tlw.)

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden durch Acker bzw. die südliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 71/6

im Osten durch die Siedlungslage Wozinkel und das Wegeflurstück 82

im Süden durch Grünland und den offenen Graben 7:0:460.103

im Westen durch Wald bzw. die östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 186, 187, 188, 189.

Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 20 ha

Die Lage und Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Die Gemeinde Obere Warnow ist bestrebt, einen Beitrag zur Umgestaltung des Energiesystems hin zur Förderung der erneuerbaren Energien zu leisten und einen entsprechenden Zubau der Photovoltaik in der Stromerzeugung zu ermöglichen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Obere Warnow die planungsrechtliche Bereitstellung von Bauflächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, mit Standort westlich der Ortslage Wozinkel.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage befindet sich zum Zeitpunkt des Planaufstellungsverfahrens im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und liegt vollständig außerhalb der Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Um die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung zu begründen, ist daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot) die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Ziel und Zweck der Planung:

Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, das Gebiet durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu entwickeln. Durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen soll die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebietes gesteuert und damit eine geordnete sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB gewährleistet werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt

vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025.

Die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind, können während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet unter

unter https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php

sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern

unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

eingesehen werden. Im Feld Gesamtsuche ist die Eingabe „Obere Warnow“ erforderlich.

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

1.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2.

Stellungnahmen sollen elektronisch per Email an mulsow@amtpu.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Amt Parchimer Umland, Bauamt, Herr Mulsow, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim) oder per Fax (03871/4213-18) abgegeben werden.

3.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zur Offenlage bestimmten Planungsunterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können im

Amt Parchimer Umland

Bauamt, Zimmer 112

Walter-Hase-Straße 42

19370 Parchim

zu folgenden Zeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr,

Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung bei Herrn Mulsow unter Tel.: 03871/4213-27 oder E-Mail: mulsow@amtpu.de) eingesehen werden.

Grebbin, 01.11.2024