- Aufstellungsbeschluss/Frühzeitige Bürgerbeteiligung -
| 1. | Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Obere Warnow hat am 15.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Grebbin“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| 2. | Planungsziel ist die Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. |
| 3. | Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- & Erschließungsplan sowie der Begründung jeweils in der Fassung vom 04.10.2024, für jedermann zur Einsicht | |
| vom 02.12.2024 bis zum 10.01.2025 | |
| im Bauamt, Zimmer 112, Walter - Hase – Straße 42, 19370 Parchim | |
| während folgender Zeiten: | |
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr |
| öffentlich aus. | |
Nach vorheriger Absprache können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten bei Herrn André Mulsow unter der E-Mail-Adresse mulsow@amtpu.de oder telefonisch unter 03871 4213-27 vereinbart werden.
Zusätzlich werden gem. § 3 Abs. 2 Nr. 5 BauGB die vollständigen Planvorentwurfsunterlagen im selben Zeitraum auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter
http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem Server des Bau- und Planungsportal M-V unter
http://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plane_in_Aufstellung
zur Einsicht veröffentlicht.
Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich in Papierform vorgebracht und bei der Gemeinde Obere Warnow über das Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Grebbin, 01.11.2024