Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Geltungsbereich des B-Plans Nr. 9 Sondergebiet „Solarpark Spornitz Nord“ nördlich der Ortslage Spornitz
Mit Beschluss vom 30.06.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz beschlossen, durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Sondergebiet „Solarpark Spornitz Nord“ die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 Sondergebiet „Solarpark Spornitz Nord“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Planungsziel der Gemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 52,6 ha umfasst die Flurstücke 49 (teilweise), 53/1, 53/2, 57, 58, 59, 65, 70 und 73 der Flur 10 in der Gemarkung Spornitz nördlich der Ortslage Spornitz, an der nördlichen Gemarkungsgrenze Schneesgraben, östlich der Straße „Am Matzlower Weg“.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden durch den Schneesgraben, im Süden durch Gehölzstrukturen sowie teilweise Wald, im Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Westen durch die Kreisstraße K59.
Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 Sondergebiet „Solarpark Spornitz Nord“ der Gemeinde Spornitz (Stand 07/2024), bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und der Übersicht über die Umweltprüfung liegt in der Zeit
von Montag, den 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025
im Internet aus unter der Seite des Amtes Parchimer Umland:
http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV:
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
In dieser Zeit sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen einsehbar.
Zusätzlich werden alle auszulegenden Unterlagen auch im Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42 in 19370 Parchim, Raum 112, während folgender Zeiten
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
oder nach vorheriger Vereinbarung unter der E-Mail-Adresse mulsow@amtpu.de zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 erhalten und Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42 in 19370 Parchim) eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 Sondergebiet „Solarpark Spornitz Nord“ der Gemeinde Spornitz unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch das Amt Parchimer Umland finden Sie unter http://amt-parchimer-umland.de/datenschutz/index.php
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.
Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.
Spornitz, den 29.10.2024