Titel Logo
Amt Parchimer Umland
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren und Auslagen des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 21. Oktober 2024 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren und Auslagen des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 22. März 2004 beschlossen:

Artikel 1

Der Gebührentarif als Anlage zur Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren und Auslagen des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 22. März 2004 wird wie folgt geändert:

1.

Ziffer 12.1 wird wie folgt neu gefasst:

„12.1

Zusatzgebühren für Einsatz Schlammentsorgungsfahrzeug

12.1.1

Zusatzgebühr für Schlammentsorgungsfahrzeug je Einsatz

12.1.2

Zusatzgebühr Einsatz Schlammentsorgungsfahrzeug je Stunde

(Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde.)“

2.

Ziffer 12.2 wird wie folgt neu gefasst:

„12.2

Gebühren für Einsatz Hochdruckspülgerät

12.2.1

Einsatz Hochdruckspülgerät je Stunde

(Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde)

12.2.2

Anfahrtpauschale Hochdruckspülgerät je Einsatz

12.2.3

Anrüstpauschale außerhalb der Dienstzeit je Einsatz

12.2.4

Zuschläge für Einsätze in zuschlagpflichtigen Zeiten

Zeitzuschlag für Einsatz Hochdruckspülgerät je Stunde

  • Samstagseinsatz (13 bis 21 Uhr) und Nachteinsatz (21 – 6 Uhr)

  • Sonntagseinsatz

  • Feiertagseinsatz und am 24. und 31. Dezember

Zeitzuschlag für Anfahrt und Anrüstzeit je Einsatz

  • Samstagseinsatz (13 bis 21 Uhr) und Nachteinsatz (21 – 6 Uhr)

  • Sonntagseinsatz

  • Feiertagseinsatz und am 24. und 31. Dezember

3.

Ziffer 13.1 wird wie folgt neu gefasst:

„13.1

Fahrzeugkosten für Personenkraftwagen bzw. Kombifahrzeuge je km Wegstrecke

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Perleberg, den 21.10.2024

gez. Klann

Verbandsvorsteherin
Siegel