Titel Logo
Amt Parchimer Umland
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Vorentwurfes 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“ der Gemeinde Ziegendorf, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Amt Parchimer Umland

Gemeinde Ziegendorf

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“

Hier:

Bekanntmachung des Vorentwurfes 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“ der Gemeinde Ziegendorf, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Mit dem Aufstellungsbeschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“ vom 26.09.2023, wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Flächen südwestlich des Ortsteils Ziegendorf begonnen.

Die Gemeinde Ziegendorf hat auf ihrer Sitzung am 29.11.2023 den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der Planzeichnung im Maßstab 1: 20.000 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 47,1 ha. Er erstreckt sich mit seinen zwei Geltungsbereichen auf die Flurstücke 168 und 169, innerhalb der Flur 1, Gemarkung Ziegendorf sowie die Flurstücke 144 tlw., 162, 165/2, 171, 177, 231 tlw., 232, 233, 234 tlw., und 238 tlw., innerhalb der Flur 1, Gemarkung Ziegendorf.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Plangebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ziegendorf ist nicht als Sondergebiet „Photovoltaik“ sondern als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.

Daher besteht die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan für diese beiden Planungsgebiete im Parallelverfahren zu ändern. Mit dem 11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen nun mehr zwei Sondergebiete „Photovoltaik“ anstelle von „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen werden.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Aufgrund des Änderungsgegenstands werden die Grundzüge der bisherigen Flächennutzungsplanung berührt, sodass kein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dazu wird der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Ziegendorf „Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“ mit Stand November 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024

auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland unter dem Link https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Parchimer Umland, Walter – Hase – Straße 42, 19370 Parchim in Raum 112 während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:

Montag:

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung mit Herrn André Mulsow (mulsow@amtpu.de, Tel.: 03871/4213-27).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@sig-mv.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Ziegendorf, den 06.12.2023

Wolfgang Mohr
Bürgermeister der Gemeinde Ziegendorf