Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.11.2024 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 beschlossen:
Die Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Mengengebühr beträgt ab dem 01.01.2025 bei Grundstücken, für die kein Beitrag zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gezahlt wurde 4,16 €/m³.“
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Perleberg, den 25.11.2024
gez. Klann | Siegel |
Verbandsvorsteherin | |
Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.11.2024 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 beschlossen:
Die Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: | |
| „(2) Die Mengengebühr beträgt: | |
| a) | 61,92 € pro m³ nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe. |
| b) | 26,74 € pro m³ nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ohne biologische Reinigungsstufe.“ |
| 2. | § 4 Abs. 7 wird wie folgt geändert: | |
| „(7) Die Mengengebühr beträgt | |
| a) | bei abflusslosen Sammelgruben mit Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zur befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche 8,29 € pro m³, |
| b) | bei abflusslosen Sammelgruben ohne einen solchen Absaugstutzen 9,27 € pro m³. |
| § 3 Abs. 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“ | |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Perleberg, den 25.11.2024
gez. Klann | Siegel |
Verbandsvorsteherin | |