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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.11.2024 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Mengengebühr beträgt ab dem 01.01.2025 bei Grundstücken, für die kein Beitrag zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gezahlt wurde 4,16 €/m³.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Perleberg, den 25.11.2024

gez. Klann

Siegel

Verbandsvorsteherin

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.11.2024 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„(2) Die Mengengebühr beträgt:

a)

61,92 € pro m³ nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe.

b)

26,74 € pro m³ nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ohne biologische Reinigungsstufe.“

2.

§ 4 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

„(7) Die Mengengebühr beträgt

a)

bei abflusslosen Sammelgruben mit Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zur befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche 8,29 € pro m³,

b)

bei abflusslosen Sammelgruben ohne einen solchen Absaugstutzen 9,27 € pro m³.

§ 3 Abs. 3 dieser Satzung gilt entsprechend.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Perleberg, den 25.11.2024

gez. Klann

Siegel

Verbandsvorsteherin