Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Vorprüfung, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Nordosten der Ortslage Dütschow wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO für eine bauliche Entwicklung festgesetzt. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11 erfolgt
vom 06.01.2025 - 07.02.2025
auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland:
http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php unter sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV:
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Vorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim, Raum 111, während folgender Zeiten
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse mulsow@amtpu.de ausgelegt und können eingesehen werden. Während dieser Zeit kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Vorentwurfs erhalten sowie Anregungen und Hinweise zur Niederschrift vorbringen.
Ansonsten sollen die Stellungnahmen zum Vorentwurf dieses Bebauungsplanes während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an mulsow@amtpu.de übermittelt werden. Darüber hinaus können innerhalb der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen auch per Post an das Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim, gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Spornitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht von Bedeutung ist.
Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer perso-nenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch das Amt Parchimer Umland finden Sie unter http://amt-parchimer-umland.de/datenschutz/index.php.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden von der Veröffentlichung der Planunterlagen unterrichtet.
Spornitz, den 29.11.2024