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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karrenzin

Rücknahme der Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Karrenzin 1"

Die Gemeindevertretung nimmt hiermit die Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Karrenzin I", veröffentlich am 28.05.2021 im Amtsblatt Nr. 5/ 2021, aus formellen Gründen zurück.

Zum Sachverhalt:

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Karrenzin I" und somit auch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Karrenzin I" nicht auf der Grundlage eines Flächennutzungsplans der Gemeinde entwickelt wurden, ist die Satzung vor Bekanntmachung erst durch den Landkreis zu genehmigen, um dann mit der anschließenden Bekanntmachung Rechtskraft zu erlangen.

Das Genehmigungsverfahren beim Landkreis läuft derzeit und nach positivem Abschluss des Verfahrens erfolgt eine erneute Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Karrenzin I", mit der dann die Satzung auch in Kraft tritt.

Karrenzin, 09.02.2023