Beratung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge
Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz- LKWG M-V vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) i.V.m. § 11 Abs. 3 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung- LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1195), wird folgendes bekannt gegeben:
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und zur Wahl der Bürgermeister findet am
Dienstag, dem 26. März 2024, 18.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in 19372 Spornitz, Bahnhofstr. 6
statt.
Gemäß § 20 Abs. 1 LKWG M-V erhalten die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge und die Personen, die sich für die Bürgermeisterwahl beworben haben, vor der Entscheidung des Wahlausschusses die Gelegenheit zur Stellungnahme.
| 1. | Eröffnung durch die Gemeindewahlleiterin |
| 2. | Verpflichtung der weiteren Mitglieder und des Schriftführers zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten (§ 11 Abs. 5 LKWO M-V) |
| 3. | Bestellung des Schriftführers |
| 4. | Berichterstattung des Gemeindewahlleiters über die Vorprüfung der Wahlvorschläge |
| 5. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Domsühl |
| 6. | Prüfung Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Groß Godems |
| 7. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Karrenzin |
| 8. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der zukünftigen Gemeinde Lewitzrand |
| 9. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Obere Warnow |
| 10. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Rom |
| 11. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Spornitz |
| 12. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Stolpe |
| 13. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Ziegendorf |
| 14. | Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Zölkow |
| 15. | Feststellung der bezeichneten Angaben und maßgebliche Reihenfolge durch den Gemeindewahlausschuss |
| 16. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlleiter |
Der Wahlausschuss tagt in öffentlicher Sitzung und ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.
Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der nach § 20 Absatz 5 Satz 3 und 4 des LKWG M-V zuständigen Wahlleitung einzulegen.
Parchim, den 07. Februar 2024