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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zu den Wahlen der Gemeindevertretungen sowie zu den Wahlen der Bürgermeister am 09. Juni 2024 in den Gemeinden Domsühl, Groß Godems, Karrenzin, Lewitzrand, Obere Warnow, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf und Zölkow

Beratung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz- LKWG M-V vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) i.V.m. § 11 Abs. 3 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung- LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1195), wird folgendes bekannt gegeben:

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und zur Wahl der Bürgermeister findet am

Dienstag, dem 26. März 2024, 18.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus in 19372 Spornitz, Bahnhofstr. 6

statt.

Gemäß § 20 Abs. 1 LKWG M-V erhalten die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge und die Personen, die sich für die Bürgermeisterwahl beworben haben, vor der Entscheidung des Wahlausschusses die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung durch die Gemeindewahlleiterin

2.

Verpflichtung der weiteren Mitglieder und des Schriftführers zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten (§ 11 Abs. 5 LKWO M-V)

3.

Bestellung des Schriftführers

4.

Berichterstattung des Gemeindewahlleiters über die Vorprüfung der Wahlvorschläge

5.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Domsühl

6.

Prüfung Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Groß Godems

7.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Karrenzin

8.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der zukünftigen Gemeinde Lewitzrand

9.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Obere Warnow

10.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Rom

11.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Spornitz

12.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Stolpe

13.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Ziegendorf

14.

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Zölkow

15.

Feststellung der bezeichneten Angaben und maßgebliche Reihenfolge durch den Gemeindewahlausschuss

16.

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlleiter

Der Wahlausschuss tagt in öffentlicher Sitzung und ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der nach § 20 Absatz 5 Satz 3 und 4 des LKWG M-V zuständigen Wahlleitung einzulegen.

Parchim, den 07. Februar 2024

Burr
Gemeindewahlleiterin