Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Ziegendorf Nord“ |
| Hier: | Bekanntmachung des Vorentwurfes 06. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Ziegendorf Nord“ der Gemeinde Ziegendorf, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Mit dem Aufstellungsbeschluss der 06. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Ziegendorf Nord“ vom 24.05.2023, wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Flächen nördlich des Ortsteils Ziegendorf begonnen.
Die Gemeinde Ziegendorf hat auf ihrer Sitzung am 31.01.2024 der 06. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Ziegendorf Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.000 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 36,5 ha. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 116, 118, 123/1, 309/1 tlw., 310/19 tlw., 310/21, 311/1 tlw., 312/8, 315/1 und 316/1 tlw., innerhalb der Flur 2, Gemarkung Ziegendorf.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Plangebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ziegendorf ist nicht als Sondergebiet „Photovoltaik“ sondern als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Daher besteht die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan für diese beiden Planungsgebiete im Parallelverfahren zu ändern. Mit dem 06. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen nun mehr ein Sondergebiet „Photovoltaik“ anstelle von „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen werden.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Aufgrund des Änderungsgegenstands werden die Grundzüge der bisherigen Flächennutzungsplanung berührt, sodass kein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu wird der Vorentwurf der 06. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Ziegendorf „Nr. 09 „Solarpark Ziegendorf Nord“ mit Stand November 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024
auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland unter dem Link https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Parchimer Umland, Walter – Hase – Straße 42, 19370 Parchim in Raum 112 während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Montag: | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung mit Herrn André Mulsow (mulsow@amtpu.de, Tel.: 03871/4213-27).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@sig-mv.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Ziegendorf, den 01.02.2024