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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Parchimer Umland Gemeinde Ziegendorf

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Meierstorf Südwest“

Hier:

Bekanntmachung des Vorentwurfes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Meierstorf Südwest“ der Gemeinde Ziegendorf, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Meierstorf Südwest“ vom 26.09.2023, wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Flächen südwestlich des Ortsteils Meierstorf begonnen.

Die Gemeinde Ziegendorf hat auf ihrer Sitzung am 31.01.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Meierstorf Südwest“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.000 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 37,7 ha. Er erstreckt sich mit seinen zwei Geltungsbereichen auf die Flurstücke 201, 202, 203, 204, 205, 207, 208, 209, 211, 212, 213/1 213/2, 217, 228 und 229, innerhalb der Flur 5, Gemarkung Meierstorf sowie auf die Flur-stücke 17, 21, 24/2, 25/2, 26/2, 27/2, 29/2, 31/2, 32/2, 37, 38/1 tlw., 38/2, 39 tlw., 42 und 43, inner-halb der Flur 4, Gemarkung Meierstorf.

Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Klimaschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Ziegendorf „Nr. 14 „Solarpark Ziegendorf Ausbau“ mit Stand November 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024

auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland unter dem Link https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Parchimer Umland, Walter – Hase – Straße 42, 19370 Parchim in Raum 112 während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:

Montag:

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung mit Herrn André Mulsow (mulsow@amtpu.de, Tel.: 03871/4213-27).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@sig-mv.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Ziegendorf, den 01.02.2024