Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lewitzrand Spornitz haben am 10. Januar 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Pachtzins wird entsprechend der Festlegung in der Satzung in der Kasse behalten und für kulturelle Zwecke verwendet. |
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| Der Anspruch auf Auszahlung ist binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Amtes Parchimer Umland schriftlich oder mündlich beim Jagdvorsteher mit Eigentumsnachweis geltend zu machen. |
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| § 6 Absatz 2e sieht die Verwendung und Erhebung von Umlagen vor, von denen 20% bei der Jagdgenossenschaft verbleiben. |
| 2. | Beschluss über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft Lewitzrand Spornitz |
| 3. | Beschluss über die Neuverpachtung der Reviere. |