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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 2/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntgabe der Jagdgenossenschaft Lewitzrand Spornitz

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lewitzrand Spornitz haben am 10. Januar 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Der Pachtzins wird entsprechend der Festlegung in der Satzung in der Kasse behalten und für kulturelle Zwecke verwendet.

Der Anspruch auf Auszahlung ist binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Amtes Parchimer Umland schriftlich oder mündlich beim Jagdvorsteher mit Eigentumsnachweis geltend zu machen.

§ 6 Absatz 2e sieht die Verwendung und Erhebung von Umlagen vor, von denen 20% bei der Jagdgenossenschaft verbleiben.

2.

Beschluss über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft Lewitzrand Spornitz

3.

Beschluss über die Neuverpachtung der Reviere.

Jagdvorsteher
Gerd Göldnitz