Titel Logo
Amt Parchimer Umland
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Staatliches Amt für Landwirtschaft

und Umwelt Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinde:

Spornitz

Stadt:

Parchim

Aktenzeichen: 5433.3-76-34246

(bitte bei Schriftverkehr angeben)

Schwerin, 06.03.2024

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des Nachtrages I des Flurneuordnungsplans sowie zum Anhörungstermin im Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost

Nach §§ 53 und 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. mit § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ist das Flurneuordnungsverfahren Spornitz-Ost am 16.03.2009 angeordnet worden.

Gemäß § 59 (3) LwAnpG i. V. m. § 59 FlurbG ist der Nachtrag I des Flurneuordnungsplans den vom Nachtrag I betroffenen Teilnehmern bekannt zu geben.

Zur Bekanntgabe erhalten die Teilnehmer neben dieser Ladung einen Auszug des Flurneuordnungsplans, Nachtrag I, bestehend aus Nachweisen und/oder Karte/n übersandt.

Die textliche Fassung des Nachtrages I zum Flurneuordnungsplan liegt am Donnerstag, den 28. März 2024 (9.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr) zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 512 aus.

Zeitgleich mit der Auslegung finden hier die Erläuterungen zu den jeweiligen Abfindungen (Einzeltermine) und für zu beantragende Grenzanzeigen statt.

Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Eine Terminabsprache bis zum 28.03.2024 ist zwingend notwendig.

Die Grenzanzeigen finden am Mittwoch, den 03.04.2024 von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Nachtrag I des Flurneuordnungsplans müssen von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorgebracht werden.

Der diesbezügliche Anhörungstermin, zu dem alle Beteiligten des Nachtrages I hiermit geladen werden, findet am Donnerstag, den 04. April 2024 um 10.00 Uhr im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Raum 515 (5. OG), Bleicherufer 13, 19053 Schwerin statt.

Ich weise darauf hin, dass gern. § 59 (2) FlurbG Widersprüche gegen den Nachtrag I des Flurneuordnungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 (1) (FlurbG) hin.

Ich mache ferner ausdrücklich darauf aufmerksam, dass allgemeine Auskünfte und Erläuterungen im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ich bitte die Beteiligten, sich die erforderlichen Erläuterungen in den Einzelgesprächen geben zu lassen.

Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur dann für die Teilnehmer erforderlich, wenn einer der Teilnehmer gegen den Nachtrag I des Flurneuordnungsplans Widerspruch einlegen will.

Teilnehmer, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung integrierte ländliche Entwicklung, Bleicherufer 13, in 19053 Schwerin, erhältlich. Ich empfehle im Interesse der Beteiligten, zu dem Termin persönlich zu erscheinen.

Im Auftrag

gez. W. Reiners

(LS)

Abteilungsleiter