Hier: | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB |
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Godems in der Sitzung am 06.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der A24 und nordöstlich der Ausfahrt Nr. 15 „Parchim“, am südlichen Rand der Gemeindegrenze Groß Godems, auf den Flurstücken 331 und 332 der Flur 2 der Gemeinde Groß Godems sowie die dazugehörige Planbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr |
Nach vorheriger Vereinbarung kann die Einsichtnahme bei der vorgenannten Stelle auch zu anderen Zeiten erfolgen. Termine können telefonisch bei Herrn Mulsow unter 03871 421327 vereinbart werden.
Der Inhalt der Planunterlagen ist zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland
https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogene Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, auch per E-Mail (mulsow@amtpu.de), oder während der Öffnungszeiten / nach Terminabsprache der Amtsverwaltung zur Niederschrift in der Amtsverwaltung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
| Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme aus: | |
| (1) | HN Stadtplanung GmbH & Co. KG (Februar 2024): Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Godems, Teil II: Umweltprüfung. Flensburg. |
| (2) | Büro Bülow (Februar 2024): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Hamburg. |
| (3) | SolPEG GmbH (17.08.2023): Blendgutachten Groß Godems III / Ruhner Berge 200 m. Hamburg. |
| (4) | Stellungnahme Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 12.09.2023. |
| (5) | Stellungnahme Landesforstanstalt vom 11.08.2023. |
| (6) | Stellungnahme Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 11.09.2023 |
| (7) | Stellungnahme Landesanglerverband M.-V. e.V. vom 07.09.2023. |
| (8) | Stellungnahme BUND M-V e.V. vom 11.09.2023. |
| (9) | Stellungnahme Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern vom 11.09.2023. |
| (10) | Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 11.09.2023. |
| (11) | Stellungnahme Wasser- und Bodenverband Mittlere Elde vom 23.08.2023. |
| (12) | Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 29.08.2023. |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens, insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Biotope, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf die Landschaft und auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch: | |
| - | In (1) werden Aussagen getroffen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut. Eine negative Beeinträchtigung kann ausgeschlossen werden. |
| - | In (3) werden Aussagen getroffen zu möglichen Blendwirkungen. Es ist davon auszugehen, dass die theoretisch berechneten Reflexionen keine negativen Auswirkungen haben werden. |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope, Tiere und Pflanzen: | |
| - | In (1) werden Aussagen getroffen zum Bestand der Flora und Fauna im Plangebiet und zu möglichen Auswirkungen durch die Planung. Erheblich negative Auswirkungen sind bei Umsetzung geeigneter Kompensationsmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans nicht zu erwarten. |
| - | In (2) werden Aussagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung für alle Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und für die europäischen Vogelarten getroffen. |
| - | In (5) werden Aussagen getroffen zu vorhandenen Waldflächen am Rande des Plangebietes. |
| - | In (6) werden Aussagen getroffen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz sowie zu allgemeinen Hinweisen. |
| - | In (7) werden Aussagen getroffen zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz mit besonderem Augenmerk auf die aquatischen Ökosysteme. |
| - | In (8) werden Aussagen getroffen zu Potentialen und Maßnahmen zum Klimaschutz und Umweltschutz. |
| - | In (12) werden Aussagen getroffen zur Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften zum Naturschutz. |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser: | |
| - | In (1) werden Aussagen getroffen zu Bodentypen und Gewässerbeständen innerhalb des Plangebietes und zu möglichen Auswirkungen durch die Planung. Erhebliche Auswirkungen sind durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans nicht zu erwarten. |
| - | In (4) werden Aussagen getroffen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und deren Wertigkeit. |
| - | In (6) werden Aussagen getroffen zum vorsorgenden Boden- und Gewässerschutz (Hinweise und Auflagen). |
| - | In (8) werden Aussagen getroffen zum Boden- und Grundwasserschutz. |
| - | In (10) werden Aussagen getroffen zur Bodenqualität innerhalb des Plangebietes. |
| - | In (11) werden Aussagen getroffen zu Verbandsgewässern des Wasser- und Bodenverbandes. |
| - | In (12) werden Aussagen getroffen zur Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften zum Gewässer- und Bodenschutz. |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft: | |
| - | In (1) werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kima und Luft. Betrachtet man den Effekt der Planung auf Klima und Luft in Gänze, so wird dieser aufgrund der langfristigen Bereitstellung Erneuerbarer Energien positiv sein. |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft: | |
| - | In (1) werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild. Das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild wird insgesamt nicht erheblich durch das Vorhaben beeinträchtigt. |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter: | |
| - | In (1) werden Aussagen getroffen zu Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter. In der Peripherie des Plangebiets befinden sich Baudenkmäler, innerhalb des Plangebietes Bodendenkmäler. Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten |
| - | In (6) werden Aussagen getroffen zu bodendenkmalpflegerischen Aspekten. |
| - | In (9) werden Aussagen getroffen zu denkmalpflegerischen Aspekten. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls zur Einsichtnahme aus.
Anlage: