Titel Logo
Amt Parchimer Umland
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Abbildung 1: Geltungsbereich des B-Plans Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaik I“, unmaßstäblich, Quelle: MV WebAtlasDE/MV.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe hat auf ihrer Sitzung am 20.02.2024 mit Beschluss-Nr. 21/11/150-1 den Aufstellungsbeschluss neu gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 36 bis 83 (35/2 nicht) Flur 3, Gemarkung Stolpe und hat eine Fläche von ca. 63,6 ha. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist in Abbildung 1 dargestellt.

Grund für die Neuaufstellung ist, dass bei der Prüfung der Unterlagen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaik I“ durch die Verwaltung aufgefallen ist, dass das Flurstück 65, Flur 3, Gemarkung Stolpe beim Aufstellungsbeschluss vom 19.10.2021 unberücksichtigt blieb. Da dieses Flurstück zwischen dem ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Gemeindegrenze zur Gemeinde Groß Godems liegt, wäre mit Inkrafttreten des Bebauungsplans das Flurstück 65 nicht mehr erreichbar.

Das bisherige Planungsziel, das die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nordöstlich der A24 und der Ortslage Stolpe umfasst, wird beibehalten.

Stolpe, den 11.03.2024