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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Abbildung 1: Geltungsbereich des B-Plans Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaik I“, unmaßstäblich, Quelle: MV WebAtlasDE/MV.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe hat auf ihrer Sitzung am 20.02.2024 mit Beschluss-Nr. 24/11/193 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "Sondergebiet Photovoltaik I" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gebietes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der A24 und der Ortslage Stolpe, zwischen den Gemarkungen „Steinbeck-Primank" und „Groß Godems", und umfasst die Flurstücke 36 bis 83 (35/2 nicht) der Flur 3, Gemarkung Stolpe.

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Zeitraum

vom 08.04.2024 bis zum 10.05.2024

im Internet auf der Homepage des Amt Parchimer Umland unter https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php (unter Bekanntmachungen für die Gemeinde Stolpe) sowie im zentrales Bau- und Planungsportal des Landes unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die oben genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, Raum 112 während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Zu anderen Zeiten können in Absprache mit Herrn Mulsow telefonisch unter 03871/4213-27 oder per E-Mail an mulsow@amtpu.de Termine zur Einsicht vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch und bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).

Folgende Arten von Umweltinformationen liegen für das Planvorhaben vor und werden mit ausgelegt:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Klima/Luft, Boden, Flächen, Wasser, Pflanzen und Tiere, Landschaft, Mensch (Immissionsschutz), Kultur- und Sachgüter sowie mit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Prüfung der Betroffenheit geschützter Arten und darauf abgeleitete Maßnahmen

Blendgutachten mit Betrachtung einer möglichen Auswirkung der geplanten Photovoltaikanlage auf die Verkehrsteilnehmer der angrenzenden Kreisstraße oder auf Bewohner der Ortslage Stolpe

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen

Stolpe, den 11.03.2024