hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rom hat in öffentlicher Sitzung am 23.03.2022 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Bau hiermit bekannt gemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik“ einschließlich Begründung wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rom in ihrer Sitzung am 21.02.2024 gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 59,0 ha und umfasst die Flurstücke 44, 45 und 47 der Flur 2 in der Gemarkung Paarsch.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Oktober 2023, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter dem Pfad https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch (per E-Mail an mulsow@amtpu.de) und alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Rom ausdrücklich daraufhin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Rom, den 29.02.2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches