hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat mit Beschluss vom 27.02.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Dezember 2023 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 45,6 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 170 (tlw.), 172 (tlw.), 173/2 und 175 der Flur 5 in der Gemarkung Matzlow. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Lewitzrand OT Matzlow gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Dezember 2023, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter dem Pfad https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Außerhalb der Dienststunden können die Entwurfsunterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03871/4213-27 (Herr Mulsow) eingesehen werden.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden. | |
| - | Die vorhandenen Sandböden sind durch ein geringes landwirtschaftliches Produktionsvermögen mit einem geringen Speichervermögen und guten Versickerungseigenschaften gekennzeichnet. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Der Vorhabenstandort befindet sich direkt an der Parchimer Straße/L09 im Bereich intensiv genutzter Agrarflächen. | |
| - | Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Geltungsbereich sind durch ein geringes landwirtschaftliches Ertragsvermögen mit durchschnittlich unter 20 Bodenpunkten ausgezeichnet. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | An der südlichen und westlichen Grenze der Flurstücke 170, 172 und 173/2 ist ein Gewässer zweiter Ordnung mit der Kennzeichnung WL 017754. Dieses ist von dem geplanten Vorhaben betroffen. | |
| - | Da es sich um ein Gewässer zweiter Ordnung handelt ist ab der Gewässeroberkante ein Gewässerschutzstreifen von 5 Metern von jeglicher Bebauung freizuhalten. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Das Klima in der Gemeinde Lewitzrand OT Matzlow ist gemäßigt. | |
| - | Vom Untersuchungsgebiet geht derzeit keine Belastung der Luftqualität aus. Temporär kann es zu Belastungen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten kommen (Staub, Geruch). | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage und landwirtschaftliche Vornutzung eine Vorbelastung bezüglich des Biotopbestandes und der Eignung als Lebensraum für Tiere auf. | |
| - | Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil landwirtschaftlich überformt und anthropogenen Ursprungs. | |
| - | Um die Betroffenheit von den nach Anhang IV FFH streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde im Zuge der Umweltprüfung ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ergebnisbericht faunistische Erfassungen/Biotoptyp |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. | |
| - | Der Planungsraum ist bereits anthropogen geprägt durch die intensiv landwirtschaftlichen genutzten Flächen. | |
| - | Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind landschaftsfremde Objekte. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Freiflächenphotovoltaikanlagen ist jedoch nur bedingt quantifizierbar. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | ||
| - | Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans sind keine wesentlichen Emissionswirkungen im Plangebiet zu erwarten, die zu immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen im Sinne von Überschreitungen gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte führen könnten. | |
| - | Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind Reflexionen und Blendwirkungen aufgrund von Antireflexionsschichten ausgeschlossen. Im Nahbereich der Anlage sind betriebsbedingte Lärmemissionen z. B. durch Wechselrichter und Transformatoren grundsätzlich möglich. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bodendenkmale in Bearbeitung im Sinne von § 2 Abs 1 und Abs. 2, Satz 4 DSchG M-V. | |
| - | Weiterhin befinden sich innerhalb des Plangebietes nach derzeitigem Kenntnisstand keine Baudenkmale. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Schutzgebiete sind im gesamten Geltungsbereich nicht vorhanden. | |
| - | Der Untersuchungsraum befindet sich in ca. 800 m Entfernung nordöstlich des EU-Vogelschutzgebietes DE 2535-402 „Lewitz“ und des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes LSG 022. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weiter e - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lewitzrand elektronisch (per E-Mail an mulsow@amtpu.de) und alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Lewitzrand ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Lewitzrand, den 05.03.2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches