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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung in der Gemeinde Rom im Ortsteil Lancken

Auf Grundlage des § 51 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14.05.2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) wird mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rom vom 19.02.2025 folgende Straße im Ortsteil Lancken umbenannt.

alter Straßenname: Ausbau

neuer Straßenname: Parchimer Weg

Begründung:

Innerhalb der Gemeinde Rom kommt es bei einigen Straßennamen zu Dopplungen. Dieses führt zu einer Verwechslungsgefahr und erschwert das schnelle Auffinden des richtigen Adressaten. Insbesondere für öffentliche Institutionen wie dem Rettungsdienst, dem Brand- und Katastrophenschutz sowie der Polizei ist dieses von erheblicher Bedeutung. Auch bei der Deutschen Post und anderen Logistikunternehmen führt die Dopplung der Straßennamen zu Schwierigkeiten bei der Zustellung. Eine eindeutige und übersichtliche Adressierung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Die Gemeinde Rom kommt hiermit ihrer Handlungspflicht nach, Gefahren abzuwehren, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen und dem Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen.

Die betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen werden postalisch über die neue Anschrift einschließlich der neuen Hausnummer benachrichtigt. Hinweise und Verpflichtungen die mit der Straßenumbenennung einhergehen werden ebenfalls erläutert und sind dem Schreiben zu entnehmen.

Das alte Straßennamenschild wird mittels Markierung durchgestrichen, so dass der Straßenname noch lesbar ist und bleibt bis Ende 2025 bestehen, damit andere Behörden, Institutionen und Versorgungsunternehmen ihre Datenbänke aktualisieren können.

Das neue Straßennamenschild wird mit Inkrafttreten aufgestellt.

Die Umbenennung der Straße „Ausbau“ in „Parchimer Weg“ in der Gemeinde Rom Ortsteil Lancken wird hiermit öffentlich bekanntgegeben und tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim einzureichen.

Dr. Volker Toparkus
Bürgermeister Gemeinde Rom

Anlage: Übersichtskarte