Nach § 8 Abs.6 LjagdG muss der amtierende Vorstand eine Versammlung einberufen, wenn kein neuer Vorstand gewählt wurde. Bis zur Neuwahl hat der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ziegendorf die Geschäfte weiter zu führen (maximal ein halbes Jahr).
Neuer Termin zur Wahl des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft Ziegendorf ist der 29.05.2026.
Jedes Mitglied wird hiermit angesprochen, sich für die Arbeit des Jagdvorstandes (ehrenamtlich) mit einzubringen.
Sollte kein neuer Vorstand an diesem Tag gewählt werden, tritt nach Landesjagdgesetz von M-V § 9 Abs.2 BjagdG in Kraft, es werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand wahrgenommen. Nach der neuesten Fassung des Bundesjagdgesetzes ist der Gemeindevorstand im Sinne § 9 Absatz 2 Satz 3 bei amtsangehörigen Gemeinden die leitende Verwaltungsbeamtin oder der leitende Verwaltungsbeamte. Im übrigen der Bürgermeister.
Die dadurch entstehenden Kosten trägt dann die Jagdgenossenschaft!
Damit könnte es passieren, dass es keine weitere Jagdpachtauszahlung an die Mitglieder geben könnte.
| Vorstand der Jagdgenossenschaft Ziegendorf | ||
| Peter Behrmann | Eckehard Brenncke | Ralph Lazarus |