hier: | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rom hat mit Beschluss vom 01.03.2023 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Rom“ in der Fassung vom Januar 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan im Maßstab 1:2.000 dargestellt und beläuft sich auf eine Gesamtfläche von rund 24,3 ha. Er erstreckt entlang der Bahnstrecke LWL-PCH-Waren und umfasst in den 5 Planteilen Teilflächen der Flurstücke 4, 44, 45, 46, 49, 69/14, 159/1 und 160/3 sowie die Flurstücke 47 und 48, der Flur 1 in der Gemarkung Rom.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Rom“ in der Fassung vom Januar 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023
im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03871 4213-0 während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland unter dem Pfad https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php möglich.
Es gelten die jeweils aktuellen Zutrittsregeln für das Rathaus. Es wird daraufhin gewiesen die jeweils aktuellen Corona-Schutzanweisungen zu befolgen.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
| 4. | Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung |
| 5. | Blendgutachten |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | ||
| - | Die nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich zwischen den Planteilen 1 und 2. Die nächstgelegene Ortslage Rom befindet sich in einer Entfernung von etwa 750 m zur geplanten Sondergebietsfläche. | |
| - | Es wurde gutachterlich untersucht, ob die Solarmodule der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage erhebliche Belästigungen durch Lichtimmissionen auf umliegende Gebäude sowie den Straßen- und Bahnverkehr verursachen können. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch, | |
| Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz, | ||
| Blendgutachten | ||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Es handelt sich im Planungsraum überwiegend um Böden mit normaler Funktionsausprägung ohne besondere Bedeutung als Lebensraum für geschützte Pflanzen und Tiere. | |
| - | Für den Geltungsbereich wurde ein gewichteter Mittelwert der Ackerzahlen von 34 Bodenpunkten ermittelt. Es handelt sich demnach um Böden mit untergeordneter Bedeutung für die Landwirtschaft. | |
| - | Hochwertige Böden werden nicht in Anspruch genommen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 24,3 ha und ist unversiegelt. | |
| - | Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung erfolgt intensiv als Acker. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| lm Planungsraum befinden sich drei Gewässer II. Ordnung. Es wird ein Mindestabstand von 5 m eingehalten. | ||
| - | Der Grundwasserflurabstand beträgt überwiegend > 10 m. im westlichen Bereich beträgt der Grundwasserflurabstand <= 2 m. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, | |
| Begründung zu Punkt 6.1 Gewässer | ||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. | |
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Rom liegt bei 13 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 316 mm. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Es besteht ein erhöhter Untersuchungsbedarf für Amphibien, Reptilien und Brutvögel (Offenland-, Gehölz- und Höhlenbrüter). | |
| - | Der Bereich des geplanten sonstigen Sondergebietes ist als intensiv genutzte Äcker einzuschätzen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, | |
| Biotoptypenkartierung, | ||
| Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung | ||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Durch die bisherige Nutzung als Intensivacker hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. | |
| - | Es besteht eine anthropogene Vorprägung. Sichtbeziehungen zu Wohnstandorten in der Ortslage Rom werden durch die vorhandene Vegetation und die große Entfernung vermieden. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale. Der Umgebung der Freiflächen-Photovoltaikanlage befinden sich jedoch zwei Baudenkmale, der Fangelturm und der Bahnhof. | |
| - | Im Planungsraum sind keine Bodendenkmale bekannt. Im Umfeld der Planung zwei Bodendenkmale bekannt. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich das Landschaftsschutzgebiet MV_LSG_095 „Schalentiner See“. | |
| - | Das Europäische Vogelschutzgebiet DE 2638-471 „Elde-Gehlsbachtal und Quaßliner Moor“ erstreckt sich südwestlich des Planungsraumes in etwa 900 m Entfernung. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere - nach Einschätzung der Gemeinde Rom nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rom, den 04.04.2023
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs