Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat auf ihrer Sitzung am 22.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.11 „Am Sandgraben“ für eine Fläche im Nordosten der Ortslage Dütschow gemäß § 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1 ha und umfasst die Flurstücke 34/3 teilw., 34/4, 35/1 teilw. und 36 teilw., Gemarkung Dütschow, Flur 3. Das Plangebiet wird begrenzt
| - | im Norden und Westen durch Wohnbebauung, |
| - | im Süden und Osten durch Grün- und Ackerflächen sowie den Sandgraben. |
Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Es soll ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO für eine bauliche Entwicklung festgesetzt werden. Geplant ist die Errichtung von bis zu drei Einfamilienhäusern, verbunden mit der Pflanzung einer Hecke als Abgrenzung zum SPA DE 2535-402 „Lewitz“ (EU-Vogelschutzgebiet in M-V) zum Schutz des Landschaftsbildes. Eine FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Vorprüfung wird erstellt.
Der Bebauungsplan Nr. 11 wird im zweistufigen Verfahren gemäß BauGB aufgestellt.
Die Planungskosten werden von dem Vorhabenträger übernommen.
Spornitz, den 10.04.2024
Übersichtsplan