Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes über die Satzung zum Wirtschaftsplan 2025
Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2025
Auf Grundlage des § 7 Nr. 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 25. November 2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt.
| 1. | Es betragen | Plan 2025 € |
| 1.1. | Im Erfolgsplan |
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| die Erträge | 3.500.452 |
| die Aufwendungen | 3.283.312 |
| der Jahresgewinn | 217.140 |
| 1.2. | Im Finanzplan | |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 975.504 |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -5.597.000 |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 4.259.642 |
| 2. | Es werden festgesetzt | |
| 2.1. | Der Gesamtbetrag der Kredite auf | 4.410.000 |
| davon im Vorjahr bereits kommunalaufsichtlich genehmigt | 1.410.000 |
| 2.2. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 0 |
| 2.3. | Die Verbandsumlage | 0 |
Der Wirtschaftsplan tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Perleberg, den 25.11.2024
gez. KlannVerbandsvorsteherin | Siegel |
Hinweis: Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Punkt 2.1. der Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 ist durch den Landrat des Landkreises Prignitz als allgemeine untere Landesbehörde mit Datum vom 14. März 2025, Aktenzeichen 12.02 pl - 2025/4, erstellt worden.
Jeder kann in den Wirtschaftsplan einschließlich Anlagen in den Geschäftsräumen des West-prignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Perleberg, Quitzower Straße 48 in Zi. 2.03 während der üblichen Dienststunden Einsicht nehmen.