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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 4/2025
Amtliche Mitteilungen
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Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes über die Satzung zum Wirtschaftsplan 2025

Wirtschaftsplan Trinkwasser 2025

Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grundlage des § 7 Nr. 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 25. November 2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt.

1.

Es betragen

1.1.

Im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

1.2.

Im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

Der Gesamtbetrag der Kredite auf

davon im Vorjahr bereits kommunalaufsichtlich genehmigt

2.2.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

2.3.

Die Verbandsumlage

Der Wirtschaftsplan tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Perleberg, den 25.11.2024

gez. Klann
Verbandsvorsteherin
Siegel

Hinweis: Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Punkt 2.1. der Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 ist durch den Landrat des Landkreises Prignitz als allgemeine untere Landesbehörde mit Datum vom 14. März 2025, Aktenzeichen 12.02 pl - 2025/4, erstellt worden.

Jeder kann in den Wirtschaftsplan einschließlich Anlagen in den Geschäftsräumen des West-prignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Perleberg, Quitzower Straße 48 in Zi. 2.03 während der üblichen Dienststunden Einsicht nehmen.