Ob mit der Sanierung des Gemeindehauses oder auch der alten Schule begonnen werden kann, wird sich auf der nächsten Gemeindevertretersitzung entscheiden. Dann wird über die Rücknahme des 2014 gefassten Verkaufsbeschlusses des Gebäudes und über einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Hauses abgestimmt.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, gilt es, den Eigenanteil für die Finanzierung aufzubringen.
Fördermittel zur integrierten ländlichen Entwicklung werden in Höhe von 90 Prozent gewährt. Die restlichen 10 Prozent der veranschlagten Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Da die Gemeinde Ziegendorf jedoch aufgrund ihrer hohen Verschuldung ihren Haushalt nicht weiter belasten darf, muss dieser Eigenanteil durch Spenden sichergestellt werden.
Der Verein Neues Landleben, der sich seit Jahren für den Erhalt der alten Schule einsetzt, fasste deshalb Ende Februar auf seiner Jahreshauptversammlung den Beschluss, 6000.00 Euro für die Sanierung des Daches zu spenden. Für diese Baumaßnahme wurde 2023 in einem Kostenangebot an das Amt Parchimer Umland eine Summe von ca. 85.000 Euro berechnet. Die Architektin Frau Biebow veranschlagt 2020 in ihrem Konzept eine Summe von ca. 90.000 Euro. Somit ist von einem zu erbringenden Eigenanteil von 8.500 Euro bis 9.000 Euro auszugehen. Spenden von Privatpersonen sind bereits zugesagt.
In der vor zwei Jahren durchgeführten Unterschriftensammlung sprechen sich 319 Bürger und damit die Mehrheit der Einwohner der Gemeinde Ziegendorf mit ihrer Unterschrift für die Schaffung zweckentsprechender Räumlichkeiten in der alten Schule aus. Dem sollte endlich Rechnung getragen werden.
Unter der Voraussetzung, dass die Gemeindevertreter die Sanierung des
Gemeindehauses beschließen, wird dieses voraussichtlich in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Die Architektin Frau Biebow plant in ihrem Konzept für das Erdgeschoss folgende Räumlichkeiten: Ein multifunktionaler Raum von ca. 82 m², eine „Gute Stube“ von 25 m² - 40 m², eine Küche, zwei Toiletten, zwei Abstellräume und ein Foyer. Diese Räumlichkeiten stehen dann nicht nur der Gemeinde für Versammlungen und Veranstaltungen zur Verfügung, sie können auch von den Bürgern für private Feiern gemietet werden.
Die Weichen sind gestellt, der Eigenanteil für das Dach ist so gut wie gesichert. Die Zustimmung der Gemeindevertreter scheint jetzt nur noch eine Formsache zu sein.