Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Garwitz I" im Ortsteil Garwitz zu ändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat in ihrer Sitzung am 24.03.2026 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Hierzu sollen bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" dargestellt werden. Die geplante Anlage dient der Förderung erneuerbarer Energien und der Reduzierung von CO₂-Emissionen. Im Parallelverfahren dazu wird der Bebauungsplan „Solarpark Garwitz I" aufgestellt.
Der Änderungsbereich liegt nordöstlich der Ortslage Garwitz im Gemeindegebiet Lewitzrand, Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Plangebiet umfasst Flächen der Gemarkung Garwitz in den Fluren 3 und 5 und besteht aus zwei Teilflächen mit einer Gesamtgröße von etwa 38,5 ha.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19357 Parchim, während folgender Dienstzeiten:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
sowie zu anderen Zeiten nach Vereinbarung (Ansprechpartner: Herr Mulsow, Tel. 03871/4213-27) in den Diensträumen des Bauamtes des Amtes Parchimer Umland zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland (https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen) und über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf elektronisch (per E-Mail an info@amtpu.de oder mulsow@amtpu.de ) und alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Verspätet oder nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Lewitzrand deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.