Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Garwitz I" im Ortsteil Garwitz beschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat in ihrer Sitzung am 24.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Garwitz I" beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Garwitz I" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Garwitz geschaffen werden. Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Erzeugung solarer Energie über Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Zweck des Bebauungsplanes ist die Erzeugung von Solarenergie.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst 2 Teilflächen (West und Ost) mit insgesamt ca. 38,5 ha und liegt nordöstlich der Ortschaft Garwitz in der Gemarkung Garwitz. Es betrifft folgende Flurstücke: Gemarkung Garwitz, Flur 3: Flurstücke 154, 155, 158/2 (teilweise), 159 (teilweise) und 161 (teilweise); Gemarkung Garwitz, Flur 5: Flurstücke 9, 10, 11, 12 und 36 (teilweise).
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung mit Anlagen, der Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19357 Parchim, während folgender Dienstzeiten:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie |
| von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie |
| von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
sowie zu anderen Zeiten nach Vereinbarung (Ansprechpartner: Herr Mulsow, Tel. 03871/4213-27) in den Diensträumen des Bauamtes des Amtes Parchimer Umland zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland (https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen) und über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Entwurf elektronisch (per E-Mail an info@amtpu.de oder mulsow@amtpu.de ) und alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Informationen liegen zur Einsichtnahme vor:
| 1. | Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung | |
| Enthält insbesondere Informationen zu: | |
| - | Boden: Beschreibung der vorhandenen Bodentypen sowie Bewertung der Auswirkungen durch Überbauung und Teilversiegelung. |
| - | Wasser: Angaben zu Grundwasserverhältnissen und Oberflächengewässern, insbesondere zum Raduhner Bach sowie zur Grundwasserneubildung. |
| - | Klima und Luft: Beschreibung der klimatischen Verhältnisse und Bewertung möglicher Auswirkungen der Planung. |
| - | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Darstellung der vorhandenen Biotoptypen sowie Bewertung der Auswirkungen auf Flora und Fauna. |
| - | Landschaftsbild: Einschätzung der Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf das Landschaftsbild. |
| - | Mensch: Bewertung möglicher Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen sowie Immissionen. |
| - | Kultur- und Sachgüter: Prüfung möglicher Betroffenheiten. |
| - | Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Maßnahmen zum Umweltmonitoring. |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag | |
| Der Artenschutzbeitrag enthält insbesondere: | |
| - | Untersuchung der Betroffenheit streng geschützter Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz |
| - | Ergebnisse faunistischer Untersuchungen zu Brutvögeln, Reptilien und Amphibien |
| - | Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte |
| - | Darstellung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen |
| 3. | Weitere umweltbezogene Fachinformationen | |
| - | Bestandserfassungen zu Biotoptypen und Nutzungsstrukturen im Plangebiet |
| - | Angaben zu Landschaftsraum, Geologie und Bodenverhältnissen |
| - | Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft |
| - | Blendanalyse: Untersuchung möglicher Blendwirkungen durch die PV-Module auf die Nachbarschaft und den Verkehr. |
| - | Faunistische Untersuchungen: Bestandsaufnahmen zu Brutvögeln, Amphibien und Reptilien (Stand 12/2023 und 02/2026). |
| - | Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung: Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, z. B. Anlage von „Grünfenstern" im Plangebiet und externe Maßnahmen (Flurstück 7, Flur 5). |
| • | Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung | |
| - | Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 22.07.2024 zu den Themen Raumordnung, Landwirtschaft und Erneuerbare Energien |
| - | Landkreis Ludwigslust-Parchim Fachdienst Umwelt vom 16.07.2024 zu den Themen Eingriffsregelungen & Biotope (Abstände, Moorflächen, Kompensation); Artenschutz (Feldlerche, Weißstorch, Bauzeitenregelung), Wasser- und Bodenschutz (Gewässerschutz, Versickerung), Immissionsschutz |
| - | IHK Schwerin vom 12.07.2024 zum Thema Ressourcenschonung, Agri-Photovoltaik |
| - | BUND vom 10.07.2024 zum Thema Biodiversität, Klimaschutz, Standortkonzept |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Verspätet oder nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Lewitzrand deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.