Staatliches Amt für Landwirtschaft
und Umwelt Westmecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde -
Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gemeinden Domsühl, Lewitzrand und Stadt Parchim
Schwerin, 18.03.2026
Gemäß § 59 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit § 59 des Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist 1. Nachtrag zum Flurneuordnungsplan den am Verfahren Beteiligten1) bekannt zu geben. Hierzu erhalten die Teilnehmer2) neben der Ladung einen sie betreffenden Auszug des 1. Nachtrags des Flurneuordnungsplans, bestehend aus Nachweisen und Karten übersandt.
Der Plantext (Auszug), die Gebietskarte sowie die Zuteilungskarten liegen im Zeitraum vom 04.05.2026 - 29.05.2026
| a) | in der Stadt Parchim, Bauamt, Raum A111, Blutstraße 5 in 19370 Parchim, |
| zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag: 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr; Mittwoch: nach Vereinbarung; Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr; Freitag: nach Vereinbarung), sowie |
| b) | im Amt Parchimer Umland, Bauamt, Raum 4.1.2 (3. Obergeschoss) Walter-Hase-Straße 42 in 19370 Parchim |
| zu den üblichen Öffnungszeiten: (Montag: 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag: geschlossen), |
zur Einsichtnahme aus.
Die Auslegung des textlichen Teils des Flurbereinigungsplans, der Gebietskarte sowie der Zuteilungskarten erfolgt im Übrigen auch im Internet auf der Homepage der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH unter: www.lgmv.de
Erläuterungstermine: 27.05.2026 und 28.05.2026
jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr
In diesem Zeitraum stehen die Mitarbeiter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
| a) | Herr Witte (Tel. 03866/ 404-105, E-Mail henning.witte@lgmv.de ) und |
| b) | Herr Schwank (Tel 03866/ 404-175, E-Mail thomas.schwank@lgmv.de) |
für gewünschte Erläuterungen der Verfahrensunterlagen, der neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen im Gemeindesaal,Mittelstraße 6 in 19374 Parchim OT Damm", zur Verfügung.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird gebeten, mit Herrn Witte und/oder Herrn Schwank vorab einen Termin in diesem Zeitraum zu vereinbaren.
Dienstag, 16. Juni 2026, um 18:00 Uhr
im Gemeindesaal in der Mittelstraße 6 in 19374 Parchim OT Damm
Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für denjenigen Beteiligten erforderlich, der gegen den 1. Nachtrag des Flurneuordnungsplans Widerspruch einlegen möchte.
Die Teilnehmer und Nebenbeteiligten des Verfahrens bzw. die Widerspruchsführer werden hiermit zu diesem Termin frist- und formgerecht geladen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Widersprüche gegen den 1. Nachtrag des Flurneuordnungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.
Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür stehen die vorgenannten Erläuterungstermine zur Verfügung.
Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige vor Ort) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Hierzu sind entweder im vorherigen Erläuterungstermin oder telefonisch bis einschließlich 28.05.2026 mit den o. g. Bearbeitern Herrn Witte und Herrn Schwank Termine zu vereinbaren.
Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtvordrucke sind bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Abteilung Flurneuordnung, Lindenallee 2a in 19067 Leezen, erhältlich. Ich empfehle Ihnen jedoch zu dem Termin persönlich zu erscheinen.
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| 1) | Teilnehmer und Nebenbeteiligte (siehe 2) und 31) stellen die Beteiligten am Verfahren dar. | |
| 2) | Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG: § | |
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| - | die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke |
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| - | die Eigentümer von i. S. v § 64 LwAnpG zusammenführungsfahigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Bodenordnungsgebiet. |
| 3) | Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG: | |
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| - | insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen sind |
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| - | die inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Flurstücken |
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| - | die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet |
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| - | die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen |