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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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B-Plan Nr. 5 Solarpark Garwitz

Übersichtskarte

Plangebiet

Hier: Bekanntmachung über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Garwitz I“ der Gemeinde Lewitzrand OT Garwitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Garwitz I“ im Ortsteil Garwitz beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.

Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Erzeugung solarer Energie über Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Zweck des Bebauungsplanes ist die Erzeugung von Solarenergie.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Garwitz I“ der Gemeinde Lewitzrand OT

Garwitz einschließlich Begründung nebst Anlagen wurde am 16.04.2024 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst 2 Teilflächen (West und Ost) mit insgesamt ca. 42,1 ha in der Gemarkung Garwitz, Flur 3, Flurstücke 154, 155, 158/2, 159 teilweise, 160, 161 teilweise; Flur 5, Flurstücke 9, 10, 11, 12, 36 teilweise.

Die westliche Teilfläche des Geltungsbereiches wird begrenzt im Norden durch die Teilfläche des Flurstückes 8 der Flur 5 Gemarkung Garwitz als Verkehrsfläche der Gemeindestraße und dahinter sich anschließender landwirtschaftlicher Nutzung, im Osten durch das Flurstück 9/1 der Flur 3 Gemarkung Garwitz als Teil einer Waldfläche, im Süden durch das Flurstück 34 der Flur 3 Gemarkung Garwitz als Teil einer Waldfläche, Teilfläche des Flurstückes 36 der Flur 5 als Wegeparzelle mit der Gemeindestraße, die Flurstücke 307; 308; 309; 310; 311; 312; 313; 314 der Flur 5 Gemarkung Garwitz mit landwirtschaftlicher Nutzung, das Flurstück 329 der Flur 5 Gemarkung Garwitz als Wegeparzelle, jedoch mit landwirtschaftlicher Nutzung, die Flurstücke 334 und 333 der Flur 5 Gemarkung Garwitz ebenfalls mit landwirtschaftlicher Nutzung; im Westen durch das Flurstück 13 der Flur 5 Gemarkung Garwitz mit landwirtschaftlicher Nutzung.

Die östliche Teilfläche des Geltungsbereiches wird begrenzt im Norden durch die Teilfläche des Flurstückes 49 der Flur 1 der Gemarkung Schlieven als Wegeparzelle mit daran sich anschließendem Graben und landwirtschaftlicher Nutzung im Osten durch das Flurstück 158/1 der Flur 3 Gemarkung Garwitz als landwirtschaftliche Nutz- und Hoffläche mit Wohnbebauung, Teilfläche des Flurstückes 161 der Flur 3 Gemarkung Garwitz als öffentliche Verkehrsfläche, Flurstück 156 der Flur 3 Gemarkung Garwitz mit landwirtschaftlicher Nutzung, Flurstück 79 der Flur 1 der Gemarkung Alt Damerow mit land-wirtschaftlicher Nutzung, Flurstück 78 der Flur 1 der Gemarkung Alt Damerow ebenfalls mit landwirtschaftlicher Nutzung; im Süden durch das Flurstück 48/1 Flur 3 der Gemarkung Garwitz als Teil einer Waldfläche; im Westen durch das Flurstück 22 der Flur 3 der Gemarkung Garwitz als Wegeparzelle, Flur-stück 9/1 der Flur 3 der Gemarkung Garwitz als Waldfläche, Flurstück 6 der Flur 3 der Ge-markung Garwitz als

Wegeparzelle (öffentliche Verkehrsfläche), Flurstück 1/1 der Flur 3 der Gemarkung Garwitz als Waldfläche und das Flurstück 280 der Flur 2 der Gemarkung Raduhn als Wegeparzelle und mit landwirtschaftlicher Nutzung.

Der Vorentwurf der Planzeichnung sowie die Begründung nebst Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und weiteren Anlagen liegen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 03.06.2024 bis 05.07.2024

während folgender Zeiten:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach Vereinbarung (Ansprechpartner: Herr Mulsow, Tel. 03871/421327) in den Diensträumen des Bauamtes des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland (https://www.amt-parchimerumland.de/bekanntmachungen) und über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf elektronisch (per E-Mail an info@amtpu.de oder mulsow@amtpu.de ) und alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG MV). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Lewitzrand deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.