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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung

der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarkraftwerk Spornitz“ der Gemeinde Spornitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat in ihrer Sitzung am 30.01.2025 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarkraftwerk Spornitz" der Gemeinde Spornitz mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilgebiete, welche auf dem abgedruckten Plan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet sind.

Die Gemeinde Spornitz hat mit Schreiben vom 18.03.2025 die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Ludwigslust-Parchim beantragt. Mit Schreiben vom 15.04.2025 (AZ: BP 230070) hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim mitgeteilt, dass die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt wurde.

Die Erteilung der Genehmigung zur 2. Änd. des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB hiermit bekannt gemacht. Ergänzend erfolgt die Bekanntmachung der Genehmigung im Internet unter https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php.

Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spornitz gem. § 6 Ab. 5 Satz 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung wirksam.

Alle Interessierten können die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spornitz, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung beim Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und Auskunft darüber verlangen. Zudem sind die Dokumente im Internet unter

https://www.amt-parchimer-umland.de/seite/369307/rechtskräftige-satzungen.html sowie unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/ eingestellt.

Unbeachtlich werden gem. § 215 Abs. 1 BauGB

1.

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spornitz schriftlich gegenüber der Gemeinde Spornitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.