Titel Logo
Amt Parchimer Umland
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Stolpe

über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Sondergebiet Photovoltaik II“

(Ortsteil Stolpe Ausbau, Agri-PV)

Die Gemeindevertretung Stolpe hat in ihrer Sitzung am 16.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Photovoltaik II“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung Stolpe in ihrer Sitzung am 21.04.2026 den Vorentwurf der Satzung über den vorgenannten B-Plan Nr. 3 mit der Begründung gebilligt und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung im Amt Parchimer Umland. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an den Planungen zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

Etwa 600 m westlich der Ortslage Stolpe ist in einem rund 47 ha großen Plangebiet mit drei Teilflächen die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage (Agri-PV-Anlage) vorgesehen. Bei den für die Agri-PV-Anlage vorgesehenen Flächen handelt es sich um Ackerflächen.

Bei einer Agri-PV-Anlage wird die landwirtschaftliche Nutzung (Hauptnutzung) mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage für die Stromproduktion (Sekundärnutzung) kombiniert. Solche kombiniert genutzten Flächen weisen im Wechsel streifenförmige Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung und für die Solarmodulgestelle zur Stromerzeugung auf.

Um den im Plangebiet gewonnenen Strom vor Ort speichern zu können, soll auf der nördlichen Teilfläche ergänzend zur Sekundärnutzung Stromproduktion eine Fläche für die Sekundärnutzung Stromspeicherung zugelassen werden.

Nach dem derzeitigen Planungsstand erreicht das Vorhaben eine Gesamt-Anlagenleistung von bis zu ca. 27 Megawatt Peak (MWp); die prognostizierte Stromerzeugung liegt bei rund 34 Mio. Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Der Strom wird in das Netz des Netzbetreibers WEMAG Netz GmbH eingespeist.

Vorhabenträgerin der Agri-PV-Anlage ist die ENERPARC AG.

Der Plangeltungsbereich umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Stolpe die Flurstücke 22/2, 25/2, 58 (teilweise) und 60 (tlw.). Er wird etwa mittig geteilt durch die Kreisstraße LUP 58, die Stolpe mit dem westlich gelegenen, rund 5 km entfernten Blievenstorf verbindet.

Der Plangeltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden und Westen durch Landwirtschaftsflächen und Wald,

-

im Osten und Süden durch Landwirtschaftsflächen.

Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 3 mit der Begründung wird in der Zeit vom

08. Juni bis einschließlich 10. Juli 2026

auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen veröffentlicht und kann dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden. Die Planunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung“ zugänglich gemacht.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).

Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jeder Person Bedenken und Anregungen als Stellungnahme zum Vorentwurf des B-Planes vorgebracht werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: t.strobl@la-pulkenat.de

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an das Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim oder per Mail an mulsow@amtpu.de oder zur Niederschrift im Bauamt des Amtes Parchimer Umland während der Dienststunden:

Montag

09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter Tel.: 03871 4213 27.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.