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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 5/2026
Amtliche Mitteilungen
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Das Ordnungsamt informiert

Regelungen zum Betreiben von Gartengeräten

Vermeidung von Lärmbelästigung

Das Ordnungsamt informiert, dass die Nutzung motorisierter Gartengeräte wie Rasenmäher oder Heckenscheren ist aus Rücksicht auf die Nachbarschaft ausschließlich werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte nicht erlaubt. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Maschinen gesonderte Regelungen gelten können.

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, die festgelegten Ruhezeiten einzuhalten und beim Einsatz von Gartengeräten auf ein gutes nachbarschaftliches Miteinander zu achten. Bei umfangreicheren oder länger andauernden Arbeiten empfiehlt es sich, die Nachbarschaft vorab zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die online unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden kann.