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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinden Obere Warnow und Zölkow

Aktenzeichen: 5433.3-76-34502 — Schwerin, den 26.05.2023

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Obere Warnow und Zölkow

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

1.

Die durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Leezen ergangene Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow vom 1.11.2018 ist wegen fehlender Zuständigkeit nichtig. Die Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen beschränkt sich gemäß Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz „Verfahren zur Feststellung und Neuordnung von Eigentumsverhältnissen nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes – Beleihung geeigneter Stellen mit hoheitlichen Befugnissen gemäß § 53 Absatz 4 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes" vom 18.11.2016 (AmtsBl. M-V 2016 S. 1099) ausschließlich auf Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.

Die Nichtigkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow vom 1.11.2018 wird hiermit gemäß § 44 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz festgestellt.

2.

In dem o. a. Flurbereinigungsverfahren werden gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI I S. 546) mit späteren Änderungen die Ergebnisse der Wertermittlung der Verfahrensgrundstücke festgestellt.

Gründe:

a.

Im Anhörungstermin am 25.05.2023 wurden den Teilnehmern die Ergebnisse der Wertermittlung an Hand der ausgelegten Unterlagen (Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungskarte (alte Grundstücke), Bodenschätzungskarte, Grundstücksmarktbericht 2018 und Bodenrichtwertkarte 2018 (Landkreis Ludwigslust-Parchim)) erläutert.

b.

Von den Beteiligten wurden keine begründeten Einwände gegen die ausgelegten und erläuterten Wertermittlungsergebnisse vorgebracht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin erhoben werden.

Im Auftrag

gez. Wilfried Reiners

(LS)

Leiter der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung
Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Schwerin, den 26.05.2023

Im Auftrag