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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Flurneuordnungsverfahren „Stolpe"

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinden Stolpe, Spornitz und Blievenstorf

Aktenzeichen: 5433.3-76-34236 — Schwerin, 01.06.2023

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Stolpe, Spornitz und Blievenstorf

Auslegung der Änderungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung und Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurneuordnungsverfahren „Stolpe" Landkreis Ludwigslust-Parchim werden die Nachweisungen über die Änderungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt, gemäß § 63 (2) Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. 1 S. 546) mit späteren Änderungen.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.07.2023 bis 02.08.2023,

Montag bis Donnerstag:

Freitag:

im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13, in 19053 Schwerin,

Raum 515

Der Anhörungstermin über die Änderungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung wird festgesetzt auf

Mittwoch, den 09.08.2023, um 10:00 Uhr

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 515

In diesem Termin erhalten Sie auf Wunsch Erläuterungen zu den Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung. Darüber hinaus können Sie, wie auch während der Auslegungsfrist, Einwände gegen die Änderungen vorbringen.

Nach Behebung begründeter Einwände werden die Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbindlich festgestellt. Ich weise die Beteiligten ausdrücklich darauf hin, dass die Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.

Hinweis:

Falls die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich ist, können sich Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Tel.: 0385-588 66352 Frau Zimmermann / oder 0385-588 66 362 Frau Seifert erhältlich.

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.

Im Auftrag

gez. W. Reiners

(LS)

Ltr. Abt. Integrierte ländl. Entwicklung
Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Schwerin, 05.06.2023

Im Auftrag

Hinweis:

Hinsichtlich der dargestellten Fristen ist die satzungsgemäße Veröffentlichung im Internet maßgeblich.