Bewerbung um das Amt der Schiedsperson
Die Wahlperiode für die Schiedsperson des Amtes Parchimer Umland läuft im Dezember dieses Jahres aus. Deshalb geben wir rechtzeitig bekannt, dass die Besetzung der Schiedsstelle neu zu erfolgen hat. Es wird eine Schiedsperson sowie eine stellv. Schiedsperson für dieses Ehrenamt gesucht.
Die Aufgabe einer Schiedsstelle besteht in der gütlichen Einigung bzw. Schlichtung von Streitigkeiten im Wege eines Vergleiches, laut Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Der Vergleich ist eine Möglichkeit, dass beide Parteien den Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Schiedspersonen können jedoch nicht tätig werden, wenn ein Rechtsstreit bereits vor Gericht anhängig ist. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit darf eine Schiedsperson nicht bearbeiten.
Hierzu zählen zum Beispiel:
| • | Schuldverschreibungen aller Art |
| • | Bürgschafts-, Kauf-, Tausch-, Miet- und Pachtverträge. |
Die Konfliktparteien müssen territorial im Zuständigkeitsbereich der Schiedsstellen fallen (der Wohnort des Antragsgegners entscheidet über die fachliche Zuständigkeit der Schiedsstelle). Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Personen, Angaben des Streitgegenstandes, Unterschrift des Antragsstellers) oder mündlich zu Protokoll zu geben. Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schiedsverhandlung. Ein Schiedsverfahren ist nicht kostenlos. Die Schiedsstelle erhebt für jede Tätigkeit Kosten in Form von Gebühren und Auslagen. Bei der Antragsannahme ist ein Vorschuss in Höhe von 50,- Euro zu zahlen. Zahlungspflichtiger ist der Antragssteller, der die Schiedsstelle in Anspruch nimmt. Dennoch ist ein Schiedsverfahren kostengünstiger als der Gang zum Gericht. Ein Verfahren vor der Schiedsstelle ist nicht öffentlich. Unter Leitung der Schiedspersonen haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Sicht der Streitsache ausführlich darzulegen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine gemeinsam gefundene Einigung erleichtert das zukünftige Miteinander.
Verhandelt werden Nachbarkeitsstreitigkeiten jeglicher Art. Die Frist zur Ladung zur Schlichtungsverhandlung beträgt mindestens 14 Werktage nach Antragsstellung, also wesentlich kürzer als bei Gericht. Die Kosten liegen um ein Vielfaches unter dem, die bei einem vergleichbaren Gerichtsverfahren für Gerichts- und Anwaltsgebühren aufzubringen wären. Bei einer Einigung vor der Schiedsstelle gibt es keinen Gewinner oder Verlierer, aber die Einigung führt zu einer großen Zufriedenheit.
Es gilt der Grundsatz: Schlichten statt Richten
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Den streitenden Personen muss sie vorurteilsfrei, sachlich und besonnen gegenüberstehen können.
Die Schiedspersonen werden vom Amtsausschuss auf fünf Jahre gewählt.
| 1. | wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; |
| 2. | eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; |
| 3. | eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. |
| 1. | bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, |
| 2. | nicht im Bereich des Amtes Parchimer Umland wohnt. |
Der Schiedsbereich umfasst den gesamten Bereich des Amtes Parchimer Umland, bestehend aus den Gemeinden Domsühl, Groß Godems, Karrenzin, Lewitzrand, Obere Warnow, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf und Zölkow.
Die Wahl der Schiedsperson und ihrer Stellvertreterin/ ihres Stellvertreters bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Ludwigslust. Die Schiedsperson sowie stellvertretende Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Sind Sie neugierig geworden und haben Interesse an diesem Ehrenamt? Dann freuen wir uns auf Ihre formlose Bewerbung, die Sie bitte bis zum 31.08.2024 an folgende Adresse richten:
Amt Parchimer Umland
z. Hd. Frau Ebert
Walter-Hase-Str. 42
19370 Parchim
Haben Sie noch Fragen, dann steht Ihnen Frau Ebert unter 03871/421315 jederzeit gern zur Verfügung.
Parchim, den 11.06.2024
Mit freundlichen Grüßen