Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eldepark“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich im Amt Parchimer Umland, WalterHase-Str. 42, 19370 Parchim, Bauamt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Das Plangebiet umfasst den „Eldepark“, der sich im Bereich zwischen Müritz-Elde-Kanal und Alter Elde, östlich der Ortslagen Matzlow und Garwitz befindet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 204 (Bereich des Eldeparks) sowie eine Teilfläche des Flurstücks 207 (nördlich an den Eldepark grenzender Abschnitt der Gemeindestraße). Beide Flurstücke befinden sich in der Flur 5 der Gemarkung Garwitz. Der Geltungsbereich umfasst etwa 1,84 ha.
Der Eldepark ist ursprünglich als Kinder-Ferienlager der Akademie der Wissenschaften der DDR mit 30 Bungalows entstanden. Die einst errichteten Bungalows entsprechen nicht mehr zeitgemäßen baulichen Standards, ein über den Bestandserhalt hinausgehender Um- oder Neubau ist bauplanungsrechtlich derzeit nicht zulässig. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll der historisch gewachsene Standort gesichert und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten baulichen Entwicklungen geschaffen werden.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland https://www.amt - parchimer - umland.de/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten - mv.de/bauportal/ in der Zeit vom
01.07.2024 bis zum 02.08.2024
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, Bauamt, Raum 112 während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an mulsow@amtpu.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 unberücksichtigt bleiben können. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens.