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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Parchimer Umland Über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung Stufe 4 an der Bundesautobahn BAB 24 in der Gemeinde Stolpe

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Kommunen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) aufzustellen und diese für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei dem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelästigung durch den Verkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Hierzu zählt Lärm, der durch den Straßen- und Schienenverkehr verursacht wird.

Grundlage für die Fortschreibung der Stufe 4 bilden die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde erstellten Lärmkarten. Diese Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in den betrachteten Gebieten gibt und welche Lärmbelästigungen von ihnen ausgehen bzw. wo Grenzwerte überschritten wurden und wie viele Menschen davon betroffen sind. In der 4. Runde der Lärmkartierung werden gemäß § 47 b Absatz 3 BImSchG Hauptverkehrsstraßen, d. h. Bundesfernstraßen, Landesstraßen sowie sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, kartiert. Im Amtsbereich Parchimer Umland zählt dazu die Bundesautobahn BAB 24. Die Zusammenfassung der Daten aus der Lärmkartierung und die daraus abgeleiteten Ergebnisse sind im vorliegen Lärmaktionsplan Stufe 4 dargestellt.

Entsprechend der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ImSchZustVO) wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) Lärmkarten erstellt. Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Homepage des LUNG M-V unter www.lung.mv-regierung.de.

Der Lärmaktionsplan Stufe 4 Amt Parchimer Umland wurde in der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Parchimer Umland am 12.Juni 2025 beschlossen. Er tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im Internet auf der Seite des Amtes Parchimer Umland (www.amt-parchimer-umland.de, Rubrik „Aktuelles“ > „Bekanntmachungen“) in Kraft.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes des Amtes Parchimer Umland liegt

vom 07. Juli 2025 bis einschließlich zum 08. August 2025

öffentlich im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim, Raum 214, während folgender Zeiten:

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland zur Einsichtnahme veröffentlicht (www.amt-parchimer-umland.de, Rubrik „Aktuelles“ > „Bekanntmachungen“).

Es liegen folgende Unterlagen vor:

1.

Entwurf des Lärmaktionsplanes

2.

Betroffenheit

3.

Lärmkartierung Lden (Tag) des Amtsbereiches

4.

Lärmkartierung Lnight (Nacht) des Amtsbereiches

5.

Lärmkartierung Lden (Tag) der Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahn)

6.

Lärmkartierung Lnight (Nacht) der Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahn)

An der Lärmaktionsplanung können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Amtes Parchimer Umland beteiligen. Es besteht die Möglichkeit, Hinweise und Maßnahmenvorschläge schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu geben. Ihre Anmerkungen werden in der weiteren Bearbeitung einbezogen.