Abb.: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solargebiet Photovoltaik Domsühl I“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Domsühl hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Teilfächennutzungsplans der Gemeinde Domsühl beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB. Dazu parallel findet die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet „Photovoltaik Domsühl I“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 12 BauGB statt.
Die Gemeinde Domsühl verfolgt mit der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene selbständig zu unterstützen und zu steuern. Hierzu plant die Solarpark AAA GmbH & Co. KG. in der Gemeinde Domsühl die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA). Mit der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (SO PV-FFA) gemäß § 11 (2) BauNVO sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des geplanten Vorhabens zur energetischen Nutzung von regenerativen Energien geschaffen werden. Gleichwohl soll mit dem hier eingeleiteten Bauleitplanverfahren eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 34,24 ha und betrifft die Flurstücke 14/1, 14/2 und 17 sowie Teilflächen der Flurstücke 15 und 16 in der Flur 4 der Gemarkung Domsühl. Die Planungsfläche dient momentan der landwirtschaftlichen Nutzung und wird dabei zentral durch eine Baumreihe geteilt. Die landwirtschaftliche Nutzung setzt sich auch in südlicher, westlicher und nördlicher Richtung fort. Als räumliche Grenze des Geltungsbereiches wirkt im Norden der Schlievener Bach. Im Osten beginnt hinter den Bahngleisen das Siedlungsgebiet der Gemeinde Domsühl.
Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung Domsühl beschloss mit Sitzung vom 27.05.2025 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die öffentliche Auslegung zum Vorentwurf umfasst die folgenden Unterlagen
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB findet statt, in der Zeit
vom 30.06.2025 bis einschließlich 04.08.2025.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf werden elektronisch auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter folgendem Link zugänglich gemacht:
http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern: https://bplan.geodatenmv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Zusätzlich werden gemäß § 3 (1) BauGB die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt des Amtes Parchimer Umland unter der Adresse Walter-Hase-Str. 42 in 19370 Parchim, Zimmer 126 während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von Jedermann eingesehen werden:
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
Es können auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine bei Herrn Mulsow unter der Telefonnummer 03871 4213 27 oder per E-Mail mulsow@amtpu.de vereinbart werden.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen von Jedermann elektronisch (per Mail an a.chodura@ipu-erfurt.de), postalisch abgegeben oder zur Niederschrift (mündlich) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch das Amt Parchimer Umland finden Sie unter http://amt-parchimerumland.de/datenschutz/index.php.
Die Veröffentlichung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.