Abb.: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 Sondergebiet „Photovoltaik Domsühl I“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Domsühl hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet „Photovoltaik Domsühl I“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB. Dazu findet die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes statt.
Die Gemeinde Domsühl verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene selbständig zu unterstützen und zu steuern. Hierzu plant die Solarpark AAA GmbH & Co. KG. in der Gemeinde Domsühl die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA). Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB soll die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (SO PV-FFA) gemäß § 11 (2) BauNVO erfolgen, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des geplanten Vorhabens zur energetischen Nutzung von regenerativen Energien zu schaffen. Gleichwohl soll mit dem hier eingeleiteten Bauleitplanverfahren eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 34,24 ha und betrifft die Flurstücke 14/1, 14/2 und 17 sowie Teilflächen der Flurstücke 15 und 16 in der Flur 4 der Gemarkung Domsühl. Die Planungsfläche dient momentan der landwirtschaftlichen Nutzung und wird dabei zentral durch eine Baumreihe geteilt. Die landwirtschaftliche Nutzung setzt sich auch in südlicher, westlicher und nördlicher Richtung fort. Als räumliche Grenze des Geltungsbereiches wirkt im Norden der Schlievener Bach. Im Osten beginnt hinter den Bahngleisen das Siedlungsgebiet der Gemeinde Domsühl.
Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung Domsühl beschloss mit Sitzung vom 27.05.2025 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die öffentliche Auslegung zum Vorentwurf umfasst die folgenden Unterlagen:
| • | Planzeichnung des Bebauungsplans mit förmlichen Festsetzungen |
| • | Textliche Begründung zum Bebauungsplan (mit Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung sowie Planungsalternativen und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs.1 BauGB) |
| • | Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Einschätzung zur Bestandssituation und Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung nach gegenwärtigen Verfahrensstand Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB findet statt, in der Zeit |
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| vom 30.06.2025 bis einschließlich 04.08.2025. |
Die Planunterlagen zum Vorentwurf werden elektronisch auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter folgendem Link zugänglich gemacht:
http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern: https://bplan.geodatenmv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Zusätzlich werden gemäß § 3 (1) BauGB die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt des Amtes Parchimer Umland unter der Adresse Walter-Hase-Str. 42 in 19370 Parchim, Zimmer 126 während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von Jedermann eingesehen werden:
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
Es können auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine bei Herrn Mulsow unter der Telefonnummer 03871 4213 27 oder per E-Mail mulsow@amtpu.de vereinbart werden.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen von Jedermann elektronisch (per Mail an a.chodura@ipu-erfurt.de), postalisch abgegeben oder zur Niederschrift (mündlich) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch das Amt Parchimer Umland finden Sie unter http://amt-parchimerumland.de/datenschutz/index.php.
Die Veröffentlichung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.