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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Ausschreibung eines Ausbildungsplatzes zum Verwaltungsfachangestellten

Das Amt Parchimer Umland schreibt zum 01.09.2024 eine

Ausbildungsstelle zum Verwaltungsfachangestellten (m, w, d)

für die Dauer von 3 Jahren aus.

Was bieten wir?

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einen Ausbildungsplatz in einem zukunftssicheren Berufsfeld

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einen Ausbildungsplatz mit abwechslungsreichen Inhalten

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einen Ausbildungsplatz in einer kleinen Verwaltung, in der sich jeder kennt

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einen Ausbildungsplatz mit Übernahmegarantie bei entsprechendem Abschluss

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einen Ausbildungsplatz mit den Vorteilen des öffentlichen Dienstes (derzeitige Ausbildungsvergütung: 1.068,26 € im 1. Ausbildungsjahr, 30 Tage Urlaub)

Was suchen wir?

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einen Auszubildenden, der sich in unsere Verwaltung einbringen möchte

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einen Auszubildenden, der offen für verschiedenste Aufgabeninhalte ist

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einen Auszubildenden, der sich die sorgsame Anwendung von Gesetzen und anderen rechtlichen Vorgaben zutraut

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einen Auszubildenden, der gern mit anderen Menschen zusammenarbeitet

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einen Auszubildenden mit mindestens mittlerem Schulabschluss mit „gutem“ Ergebnis

Das Amt Parchimer Umland bildet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim aus (Ausbildungsverbund). Die Auszubildenden durchlaufen in dieser Zeit im Praxisteil alle Abteilungen in der Verwaltung des Amtes und lernen so die Bandbreite der kommunalen Verwaltung aus Amtsebene kennen. Die Theorie wird an der beruflichen Schule für Wirtschaft und Verwaltung in Schwerin vermittelt (Blockunterricht). Die dienstbegleitende Unterweisung erfolgt über das kommunale Studieninstitut M-V in Schwerin.

Sollten wir dein Interesse geweckt habe, so sende bitte eine Bewerbung bis zum 30.10.2023 mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien der letzten beiden Jahre und Nachweise über absolvierte Praktika – gern per E-Mail – an das Amt Parchimer Umland, SB Personal und Organisation, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim (E-Mail: ebert@amtpu.de). Gerne kannst du auch ein oder zwei „Schnuppertage“ bei uns absolvieren, damit du einen Einblick in unsere Arbeit bekommst.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde.

gez. Dieter Eckert
Amtsvorsteher