über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik III“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Godems sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Godems hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, für das Gebiet nördlich der A24 auf den Flurstücken 331 und 332 der Flur 2 der Gemeinde Groß Godems einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Die Gemeinde Groß Godems möchte auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ausweisen. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaikanlagen (PVA) werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dieses stellt damit die Grundlage für die Auswahl möglicher Standorte dar.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Da Solaranlagen im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind, ist zur Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich
nördlich der A24 und nordöstlich der Ausfahrt Nr. 15 „Parchim“,
am südlichen Rand der Gemeindegrenze Groß Godems,
auf den Flurstücken 331 und 332 der Flur 2 der Gemeinde Groß Godems.
Das Gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rund 22 ha.
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom zu sichern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Damit die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert ist, wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik III“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Godems
vom 08.08.2023 bis einschließlich zum 11.09.2023.
im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
| Montag | 08:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:45 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:45 bis 12:00 Uhr |
Der Inhalt des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik III“ der Gemeinde Groß Godems ist zusätzlich auf dem Internetportal des Amtes Parchimer Umland unter www.amt-parchimer-umland.de, Rubrik „Kommunalpolitik“ > „Bekanntmachungen“, einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans Nr. 4 nicht von Bedeutung ist.
Quelle: HN Stadtplanung
Quelle: HN Stadtplanung
Diese Bekanntmachung erscheint am 28.07.2023 im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Parchimer Umland „UMLAND" und im Internet auf der Seite der Amtes Parchimer Umland.