- Flurneuordnungsbehörde -
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Flurneuordnungsverfahren Dütschow
Landkreis Ludwigslust-Parchirn
Gemeinden Spornitz, Brenz
Aktenzeichen: 5433.3-76-34211
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
— Schwerin, 14.06.2024
Ausfertigung
Termin zur Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze im Flurneuordnungsverfahren (FNV) Dütschow
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Flurneuordnungsbehörde) bearbeitet das Flurneuordnungsverfahren Dütschow nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I. S. 546) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 56 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist hinsichtlich der Verfahrensgebietsgrenze im o. g. Flurneuordnungsverfahren die Grenzanerkennung mit den Eigentümern der an das Gebiet grenzenden Grundstücke (Nebenbeteiligte) aufzunehmen.
Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der mit dieser Bekanntmachung verbundenen Übersichtskarte dargestellt.
Beteiligte der Grenzanerkennung sind die Nebenbeteiligten in Anwendung des § 10 Nr. 2 FlurbG iVm. § 63 Abs.2 LwAnpG, insbesondere die Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden, aber hieran angrenzenden Flurstücke (Anrainerflurstücke), die von der Festlegung der Grenze des Verfahrensgebietes nach § 56 Satz 2 FlurbG betroffen sind.
Die Verfahrensgebietsgrenze wird zu folgenden Anrainerflurstücken festgelegt:
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Neustadt-Glewe | Neuhof | 2 | 88 |
| Brenz | Brenz | 1 | 215/3, 22/3, 34, 47, 50, 59, 68/1, 88, 89 |
| Brenz | Brenz | 3 | 22, 21, 8/3 |
| Spornitz | Spornitz | 11 | 58, 42 |
| Spornitz | Dütschow | 2 | 1, 154, 153, 152, 149, 148, 169, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 190, 199 |
Damit alle Beteiligten Kenntnis vom Inhalt der allgemeinen Festsetzungen der Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze erlangen können, werden diese zur Einsichtnahme im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 512
von Montag, den 15. Juli 2024 bis Freitag, den 26. Juli 2024
ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt montags bis donnerstags, jeweils von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Ich weise darauf hin, dass bei Bedarf der Wunsch nach Erläuterung des Grenzverlaufes an Ort und Stelle bis zum 19. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vorzubringen ist.
Hiermit werden alle Nebenbeteiligten des Verfahrens zum Termin über die Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze
| am: | Donnerstag, den 08. August 2024 |
| um: | 10.00 Uhr |
| im: | Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg |
| Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Beratungsraum 515 |
geladen.
Den Beteiligten wird in diesem Termin die Möglichkeit zur Äußerung zum Sachverhalt eingeräumt.
Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung der o. a. Termine verhindert sein, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtvordrucke sind bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhält-
lich. Die Vollmacht muss schriftlich sein.
Versäumt ein Beteiligter den Termin über die Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis des Termins einverstanden ist (§ 134 FlurbG).
Im Auftrag
gez. W. Reiners | (LS) |
(Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung) | |
Anlage
Gebietskarte Flurneuordnungsverfahren Dütschow
Ausfertigungsvermerk:
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
Ausgefertigt: