Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rom hat mit Beschluss vom 18.06.2025 den Planentwurf des Bebauungsplans „AGRI-PV-Anlage Rom II“ in der Fassung vom Mai 2025 beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PV-Anlage Rom II“ verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer AGRI-PV-Anlage südlich der Ortslage Klein Niendorf. Zunächst war hier die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant, welche im Rahmen der Entwurfserarbeitung zu Gunsten der im Planungsraum vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung in die Planung einer Agri-PV-Anlage geändert wurde.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Fläche von 69,7 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er umfasst Er beläuft sich auf die Flurstücke 433/1, 436, 437, 438, 440/2 (tlw.), 496 (tlw.), 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 513, 514, 515, 516, 517, 515/1, 522, 525, 526 und 543 der Flur 1 in der Gemarkung Klein Niendorf.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rom „AGRI-PV-Anlage Rom II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom Mai 2025, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
in der Amtsverwaltung des Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim, Raum 214, während folgender Dienstzeiten veröffentlicht:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung; Tel. 03871 4213-27 oder mulsow@amtpu.de)
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Parchimer Umland unter der Adresse: https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php
sowie auf dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern:
https://bplan.geodatenmv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
einsehbar.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
| 4. | Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung |
| 5. | Blendgutachten |
| 6. | Veträglichkeitsuntersuchung GGB DE 2638-205 |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich in einer Entfernung von 360 m zur geplanten Sondergebietsfläche. | |
| - | Es wurde gutachterlich untersucht, ob die Solarmodule der geplanten Photovoltaikanlage erhebliche Belästigungen durch Lichtimmissionen auf umliegende Gebäude sowie den Straßen- und Bahnverkehr verursachen können. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch, |
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| Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz, |
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| Blendgutachten |
| - | Bei den Bodenarten des Oberbodens handelt es sich um Podsol. | |
| - | Für den Geltungsbereich wurde ein gewichteter Mittelwert der Ackerzahlen von 39 Bodenpunkten ermittelt. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| - | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 69,7 ha und ist unversiegelt. | |
| - | Der Planungsraum unterliegt derzeit einer landwirtschaftlichen Nutzung. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| - | Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ein Gewässer II. Ordnung 255.001 | |
| - | Der Geltungsbereich grenzt an das Fließgewässer I. Ordnung Elde-Wasserstraße | |
| - | Der Untersuchungsraum befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone bzw. in einem Überschwemmungsgebiet. | |
| - | Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. <= 2 m bis >5 – 10 m. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, |
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| Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer |
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. | |
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Rom liegt bei 10,2°C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 694 mm. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
| - | Ein erhöhter Untersuchungsbedarf ergab sich für einwandernde Amphibien und Reptilien sowie für Fledermäuse und Brutvögel verschiedener Gilden | |
| - | Die Bereiche der geplanten sonstigen Sondergebiete sind als intensiv genutzte Äcker einzuschätzen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, |
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| Biotoptypenkartierung, |
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| Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung |
| - | Durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. | |
| - | Hochwertige Landschaftsbildräume sind von der bestehenden Festsetzung von sonstigen Sondergebieten nicht betroffen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
| - | Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale. | |
| - | Im Planungsraum sind keine Bodendenkmale bekannt. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine Schutzgebiete | |
| - | Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2638-305 „Fließgewässer, Seen und Moore des Siggelkower Sanders“ zu benennen. Dieses erstreckt sich südlich in ca. 85 m Entfernung zum Planungsraum. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
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| Verträglichkeitsuntersuchung |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an mulsow@amtpu.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs