Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rom hat mit Beschluss vom 18.06.2025 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses 22/08/203-1 vom 15.06.2022 für den Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Rom II“ beschlossen.
Das Planungsziel der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird für alle in den Geltungsbereich einbezogenen Flurstücke in das Planungsziel einer Agri-PV-Anlage geändert. Der Titel des Bauleitplanverfahrens wird entsprechend in „AGRI-PV-Anlage Rom II“ geändert.
Das Aufstellungsverfahren wird nicht länger als Angebotsbebauungsplan, sondern als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB weitergeführt, um die technischen Details bei der Planung und der Umsetzung planungsrechtlich zu sichern.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs