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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Wahlleiterin


Gemeindewahlleiterin

Amt Parchimer Umland

Bekanntmachung der Wahlleiterin über das Ergebnis der Bürger meisterwahl in der Gemeinde Groß Godems am 06.07.2025

Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V gebe ich das vom gemeinsamen Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Groß Godems bekannt.

Wahlberechtigte

328

Wähler

224

Gültige Stimmen

220

ungültige Stimmen

4

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:

Der Gemeindewahlausschuss stellt fest, dass folgender Kandidat die erforderlichen Stimmen erhalten hat. Gewählt ist: Frau Lompart, Heidrun/Einzelbewerberin.

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

Parchim, den 10.07.2025

Ebert
Gemeindewahlleiterin