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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lewitzrand

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat mit Beschluss vom 16.06.2026 den 3. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Mai 2026 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 45,6 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 170 (tlw.), 172 (tlw.), 173/2 und 175 der Flur 5 in der Gemarkung Matzlow. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.

Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Lewitzrand OT Matzlow gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB war es erforderlich, den Planentwurf hinsichtlich der Nutzungsdauer und der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Umweltbelange zu ändern.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4a Abs. 3 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der 3. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung mit Umweltbericht, Stand Mai 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

 vom 27.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter

https://www.amt-parchimer-umland.de/seite/369308/laufende-verfahren.html veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

geschlossen

Außerhalb der Dienststunden können die Entwurfsunterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03871/4213-27 (Herr Mulsow) eingesehen werden.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, 2 und § 4a Abs. 3 BauGB

2.

Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

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Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden.

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Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind innerhalb des Geltungsbereiches keine Bodendenkmale oder Verdachtsflächen bekannt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

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Der Vorhabenstandort befindet sich direkt an der Parchimer Straße/L09 im Bereich intensiv genutzter Agrarflächen.

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Die innerhalb des Geltungsbereichs vorhandenen Ackerflächen weisen ein Ertragsvermögen mit durchschnittlich unter 20 Bodenpunkten auf.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

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An der südlichen und westlichen Grenze der Flurstücke 170, 172 und 173/2 ist ein Gewässer zweiter Ordnung mit der Kennzeichnung WL 017754.

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Das Gewässer wird durch die Planung nicht überbaut.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

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Das Klima in der Gemeinde Lewitzrand OT Matzlow ist gemäßigt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

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Der Vorhabenstandort in Garwitz ist durch eine ehemals landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

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Im Rahmen der faunistischen Erfassungen 2021/2022 wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes insgesamt 35 Vogelarten festgestellt. Innerhalb der eigentlichen Vorhabenfläche wurden insbesondere Offenlandarten nachgewiesen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 4, SPA-Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 4, Ergebnisbericht faunistische Erfassungen/Biotoptypen zum Bebauungsplan Nr. 4

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

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Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

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Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich in einer Entfernung von ca. 175 m zum Geltungsbereich. Der Ortsteil Matzlow liegt in einer Entfernung von ca. 1000 m.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bodendenkmale.

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Weiterhin befinden sich innerhalb des Plangebietes nach derzeitigem Kenntnisstand keine Baudenkmale.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Schutzgebiete sind im gesamten Geltungsbereich nicht vorhanden.

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Der Untersuchungsraum befindet sich in ca. 1000 m Entfernung nordöstlich des EU-Vogelschutzgebietes DE 2535-402 „Lewitz“ und des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes LSG 022.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs.1, 2 und § 4a Abs. 3 BauGB

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Entlang der L 09 stehende Bäume sind Alleebäume, welche gemäß § 19 NatSchAG M-V geschützt sind.

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Von der geplanten Maßnahme ist das Gewässer zweiter Ordnung Nummer WL 017754 betroffen.

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Im Planbereich befinden sich gesetzlich geschützte Festpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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An der westlichen sowie der südlichen Grenze der vom Vorhaben betroffenen Flurstücke befindet sich das Gewässer Nr. 017754.

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Das anfallende Niederschlagswasser der Solarmodule ist vor Ort zu versickern.

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Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im Bereich der Erdarbeiten keine schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten bekannt.

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Die nächstgelegene fremdgenutzte Wohnbebauung liegt ca. 180 m südöstlich von dem Geltungsbereich. Diese befindet sich im Außenbereich.

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Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Bergbauberechtigung „Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Lithium im Feld Valendis“.

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Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befindet sich eine Trinkwasserversorgungsleitung DN 200. Die Leitung befindet sich scheinbar außerhalb der geplanten Baugrenzen.

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Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale und kein ausgewiesener Denkmalbereich.

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Das Vorhaben berührt nach gegenwärtigem Kenntnisstand im Vorhabensbereich keine Bodendenkmale.

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Das Vorhaben befindet sich in der geplanten Erweiterung der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes „Garwitz“, die Vorgaben der „WSGVO Garwitz“ sind einzuhalten.

hierzu liegen vor: die nach § 4 Abs.1, 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Lewitzrand elektronisch per E-Mail an mulsow@amtpu.de und alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Lewitzrand ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 25.07.2026 bis zum 10.08.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite Amtes Parchimer Umland (https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php) veröffentlicht.

 

 

 

Sebastian Fynnau
Bürgermeister der Gemeinde Lewitzrand 
Anlage:

Übersichtskarte mit Darstellung des Änderungsbereiches