Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat mit Beschluss vom 16.06.2026 den 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Fassung vom Mai 2026 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht mit Anlagen gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 28,3 ha und umfasst die Flurstücke 16 (tlw.) und 19 der Flur 5 in der Gemarkung Garwitz.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB war es erforderlich, den Planentwurf hinsichtlich der Nutzungsdauer und der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Umweltbelange zu ändern. Des Weiteren wurden die Unterlagen um eine schalltechnische Untersuchung und ein Blendgutachten ergänzt.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4a Abs. 3 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der 3. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anlagen, Stand Mai 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland unter
https://www.amt-parchimer-umland.de/seite/369308/laufende-verfahren.html veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Außerhalb der Dienststunden können die Entwurfsunterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03871/4213-27 (Herr Mulsow) eingesehen werden.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, 2 und § 4a Abs. 3 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| 4. | SPA-Vorprüfung |
| 5. | Brutvogelkartierung |
| 6. | Zug- und Rastvogelkartierung |
| 7. | Amphibienkartierung |
| 8. | Reptilienkartierung |
| 9. | Bescheid zum Zielabweichungsverfahren |
| 10. | Vertragliche Vereinbarung zur Inanspruchnahme eines Ökokontos |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden. |
| - | Das Relief ist weitgehend eben bis schwach geneigt; erosionsrelevante Hanglagen fehlen. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | |
| - | Der Vorhabenstandort befindet sich direkt an der Parchimer Straße/L09 im Bereich intensiv genutzter Agrarflächen. |
| - | Entlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze schließen Waldflächen an. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| - | Im Plangebiet befinden sich keine oberirdischen Gewässer. |
| - | Weder Gräben noch periodisch wasserführende Mulden oder Senken sind im Bestand erkennbar. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| - | Die Gemeinde Lewitzrand gehört klimatisch zum maritim-kontinental geprägten Übergangsbereich Mecklenburg-Vorpommerns. |
| - | Als regionale Klimareferenz dienen die langjährigen Daten des näheren Umfeldes (DWD-Stationen im Raum Schwerin/Parchim), die für den Zeitraum 1991–2021 mittlere Jahrestemperaturen um 9,5–10 °C sowie Jahresniederschlagsmengen zwischen 600 und 750 mm ausweisen. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
| - | Der Vorhabenstandort in Garwitz ist durch eine ehemals landwirtschaftliche Nutzung geprägt und weist derzeit überwiegend brachliegende Offenlandflächen auf. |
| - | Im Plangebiet und seinem direkten Randbereich wurden im Kartierzeitraum 2025 insgesamt 47 Vogelarten nachgewiesen. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, SPA-Vorprüfung, Brutvogelkartierung, Zug- und Rastvogelkartierung, Amphibienkartierung, Reptilienkartierung | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| - | Die Flächen weisen eine heterogene, von Trockenheit geprägte Vegetationsstruktur auf, bestehend aus Gräsern, Kräutern und ruderalen Arten. |
| - | Naturnahe oder kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente sind im Untersuchungsgebiet kaum ausgeprägt. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
| - | Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich in ca. 450 m Entfernung im Ortsteil Raduhn. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| - | Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Baudenkmale und keine bekannten Bodendenkmale. |
| - | Das Gebiet weist keine archäologischen Verdachtsflächen oder Hinweise auf ehemalige Siedlungs- oder Nutzungsstrukturen auf. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
| - | Schutzgebiete sind im gesamten Geltungsbereich nicht vorhanden. |
| - | Das nächstgelegene Schutzgebiet befindet sich in ca. 1000 m Entfernung nordöstlich des EU-Vogelschutzgebietes DE 2535-402 „Lewitz“ und ist zugleich Bestandteil des gleichnamigen Landschaftsschutzgebietes LSG 022. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs.1, 2 und § 4a Abs. 3 BauGB | |
| - | Im Planbereich befinden sich in der Kreisdenkmalliste geführte Baudenkmale. |
| - | Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im Bereich der Erdarbeiten keine schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten bekannt. |
| - | Entlang der L 09 stehende Bäume sind Alleebäume, welche gemäß § 19 NatSchAG M-V geschützt sind. |
| - | Das Vorhaben befindet sich in ca. 1000 m Entfernung zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) DE 2535-402 „Lewitz“. |
| - | Im Umfeld des Vorhabens gibt es mehrere Horststandorte des Weißstorchs. |
| - | Das Vorhaben berührt kein Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet des WBV „Untere Elde“. |
| - | Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum europäischen Vogelschutzgebiet DE 2535-402 „Lewitz“. |
| - | Zu allen geschützten Biotopen, Landschaftsbestandteilen sowie allen Gehölzstrukturen und Einzelbäumen ist ein Abstand von 30 m einzuhalten. |
| - | Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Bergbauberechtigung „Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Lithium im Feld Valendis“. |
| - | Eine Trinkwasserversorgungsleitung DN 200 verläuft parallel zu L09 auf der gegenüberliegenden Straßenseite. |
| - | Ca. 370 m nördlich von dem Geltungsbereich befinden sich die nächstgelegenen fremdgenutzten Wohnbebauungen. |
| hierzu liegen vor: die nach § 4 Abs.1, 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Lewitzrand elektronisch per E-Mail an mulsow@amtpu.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Lewitzrand ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 25.07.2026 bis zum 10.08.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite Amtes Parchimer Umland (https://www.amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php) veröffentlicht.
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches