Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Neiseke
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Alexandrinenstraße 26/27 19055 Schwerin
Tel. 0385/ 644270 Fax 0385/ 6442712
Antrags-/ Geschäftsbuch - Nr. der Vermessungsstelle 26/001
Datum: 07.01.2026
| Vermessungsobjekt: | Gemeinde: | Obere Warnow |
| Gemarkung: | Muschwitz |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 12, 13 |
| Flurstück: | 15 (betroffenes Flurstück) |
| Lagebezeichnung: | Am Ewelsberg /Teufelsmmoor |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
ÖBVI Dipl.-Ing. Jörg Neiseke, Alexandrinenstraße 26/27, 19055 Schwerin
Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V
während der Geschäftszeiten:
| Montag bis Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 |
| sowie Freitag | von 08:00 bis 12 Uhr |
in der Zeit vom 25.07.2026 bis zum 10.08.2026
(von der Gemeinde auszufüllen, Dauer 1 Monat nach Ablauf der Bekanntmachung)
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
| 1. | bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, |
| 2. | die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. |
Beginn am: 25.07.2026 (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende am: 10.08.2026 (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)