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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren „Damm"

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinden Domsühl, Lewitzrand und Stadt Parchim

Aktenzeichen: 5433.3.-76-34303

(bitte bei Schriftverkehr angeben)

Schwerin, 15.07.2024

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe und Erläuterung des Flurneuordnungsplans sowie Ladung zum Anhörungstermin im Flurneuordnungsverfahren „Damm"

Gemäß § 59 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit § 59 des Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist der Flurneuordnungsplan den Beteiligten11 am Verfahren bekannt zu geben. Hierzu erhalten die Teilnehmer21 neben der Ladung einen sie betreffenden Auszug des Flurneuordnungsplans, bestehend aus Nachweisen und Karten sowie ein Merkblatt übersandt.

Auslegung von Verfahrensunterlagen: 19.08.2024 bis 06.09.2024

Der Plantext (Auszug), die Gebietskarte sowie die Zuteilungskarte liegen für die Teilnehmer und insbesondere für die (Nebenbeteiligten3)

a)

in der Stadt Parchim, Bauamt, Raum A111, Blutstraße 5 in 19370 Parchim, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag: 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr; Mittwoch: nach Vereinbarung; Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr; Freitag: nach Vereinbarung),

b)

im Amt Parchimer Umland, Bauamt, Walter-Hase-Straße 42 in 19370 Parchim, zu den üblichen Öffnungszeiten: (Montag: 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag: geschlossen),

zur Einsichtnahme aus.

Die Auslegung des textlichen Teils des Flurbereinigungsplans, der Gebietskarte sowie der Zuteilungskarten erfolgt im Übrigen auch im Internet auf der Homepage der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH unter: www.lgmv.de.

Erläuterungstermine: 02.09.2024 bis 04.09.2024 jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr

In diesem Zeitraum stehen die Mitarbeiter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH

a)

Herr Witte (Tel. 03866/ 404-105, E-Mail henninq.witteelqmv.de ) und

b)

Herr Schwank (Tel. 03866/ 404-175, E-Mail thomas.schwankelqmv.de)

für gewünschte Erläuterungen der Verfahrensunterlagen, der neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen im Gemeindesaal „Mittelstraße 6 in 19374 Parchim OT Damm", zur Verfügung.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird gebeten, mit Herrn Witte und/oder Herrn Schwank vorab einen Termin in diesem Zeitraum zu vereinbaren.

Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen:

Dienstag, 17.09.2024, um 18:00 Uhr

im Saal der Gaststätte „Zur Elde" in der Mittelstraße 6 in 19374 Parchim OT Damm

Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für denjenigen Beteiligten erforderlich, der gegen den Flurneuordnungsplan Widerspruch einlegen möchte.

Die Teilnehmer und Nebenbeteiligten des Verfahrens bzw. die Widerspruchsführer werden hiermit zu diesem Termin frist- und formgerecht geladen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gern. § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Widersprüche gegen den Flurneuordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür stehen die vorgenannten Erläuterungstermine zur Verfügung.

Termine für gewünschte Grenzanzeigen: 10.09.2024 bis 12.09.2024

Die unentgeltliche Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige vor Ort) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Hierzu sind entweder im vorherigen Erläuterungstermin oder telefonisch bis einschließlich 04.09.2024 mit den o. g. Bearbeitern Herrn Witte und Herrn Schwank Termine zu vereinbaren.

Allgemeine Hinweise:

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich. Im Interesse der Beteiligten wird empfohlen zu dem Termin persönlich zu erscheinen.

Im Auftrag
gez. W. Reiners
Leiter der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung

1)

Teilnehmer und Nebenbeteiligte (siehe 2) und 3)) stellen die Beteiligten am Verfahren dar.

2)

Teilnehmer gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG:

o

die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke

o

die Eigentümer von i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Bodenordnungsgebiet.

3)

Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG:

o

insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen sind

o

die Inhaber von Rechten an den zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Flurstücken

o

die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Flurneuordnungsgebiet

o

die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. § 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen

o

Eigentümer von an das Verfahrensgebiet angrenzenden Grundstücken, soweit sie bei der Festlegung der Verfahrensgrenze bezüglich Grenzfeststellung und -abmarkung nach Katasterrecht zu beteiligen sind und eine Beteiligung bisher unterblieben ist. Im Flurneuordnungsverfahren „Damm" betrifft dieses Grenzen bzw. Grenzpunkte folgender Flurstücke, die eine gemeinsame Grenze mit dem Verfahrensgebiet haben:

Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Leezen, 16.07.2024