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Amt Parchimer Umland
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Spornitz über die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Sandgraben“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spornitz hat auf ihrer Sitzung am 17.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Vorprüfung, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Nordosten der Ortslage Dütschow wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO für eine bauliche Entwicklung festgesetzt. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11 sowie aller nach Einschätzung der Gemeinde Spornitz bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen erfolgt vom

01.09.2025 - 03.10.2025

auf der Internetseite des Amtes Parchimer Umland:

http://amt-parchimer-umland.de/bekanntmachungen/index.php unter

sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV:

https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim, Raum 214, während folgender Zeiten

Montag:

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse mulsow@amtpu.de ausgelegt und können eingesehen werden. Während dieser Zeit kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Entwurfs erhalten sowie Anregungen und Hinweise zur Niederschrift vorbringen.

Ansonsten sollen die Stellungnahmen zum Entwurf dieses Bebauungsplanes während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an mulsow@amtpu.de übermittelt werden. Darüber hinaus können innerhalb der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen auch per Post an das Bauamt des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim, gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Spornitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht von Bedeutung ist.

Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch das Amt Parchimer Umland finden Sie unter http://amt-parchimer-umland.de/datenschutz/index.php.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden von der Veröffentlichung der Planunterlagen unterrichtet.

Spornitz, den 24.07.2025

Bürgermeisterin

Übersichtsplan

Die nach Einschätzung der Gemeinde Spornitz bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen

Stellungnahmen, in denen sich zu Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft sowie Kultur und Sachgüter geäußert wurde:

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Landkreis LWL-PCH, FD 68 Umwelt, Naturschutz

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Hinweise zur Biotopeinstufung, zum Vogelschutzgebiet und zu Minimierungsmaßnahmen (Ergänzungen),

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Hinweise zum Baumschutz, zu streichende Baumarten und die Darstellung zu schützender Bäume (nachträgliche Vermessung der zu erhaltenden Douglasien),

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Hinweise zu ergänzenden Erläuterungen das Landschaftsschutzgebiet betreffend.

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Landkreis LWL-PCH, FD 68 Umwelt, Wasser- und Bodenschutz

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Altlasten und altlastverdächtige Flächen sind nicht bekannt.

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Der Sandgraben ist ein Gewässer II. Ordnung. Die Freihaltung des Gewässerrandstreifens ist zu beachten.

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Forstamt Karbow

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Die nördlich des Plangebietes liegende Fläche wurde als Wald eingestuft. Der 30 m Waldabstand hat keine Auswirkungen auf die geplante Bebauung.

Ausgleichsmaßnahme

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Für den Ausgleich wird auf das Ökokonto LUP-010 „Naturwald Gallin“ zurückgegriffen.

Weitere Unterlagen, die Umweltbelange behandeln

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B-Plan Nr. 11 “Am Sandgraben“, Umweltbericht einschließlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Erfassung und Bewertung der Biotoptypen im Planbereich als Anlage zur Begründung Entwurf

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B-Plan Nr. 11 “Am Sandgraben“, FFH-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung)